Im Tarif Zahn100 der Allianz Private Krankenversicherung werden kieferorthopädische Leistungen zu 100 Prozent der Kosten erstattet – inklusive moderner Brackets, unsichtbarer Zahnschienen und Lingualtechnik. Erfahren Sie, bis zu welchem Alter die Erstattung gilt und wann diese Altersgrenze entfällt.
Unsere Zahlung:
- 100 Prozent der Kosten.
Leistungsumfang:
Wir erstatten die Kosten für kieferorthopädische Leistungen einschließlich unter anderem:
- Keramik-, Mini-, selbstligierender Brackets.
- superelastischer, thermoelastischer, farbloser Bögen.
- unsichtbarer Zahnschienen.
- Lingualtechnik.
Besondere Voraussetzungen:
Wir erstatten Kosten für Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag. Diese Grenze gilt nicht bei:
- Kieferorthopädie wegen eines Unfalls. Als Unfall gilt nicht, wenn ein Zahn beim Essen beschädigt wird (etwa Biss auf einen Kirschkern).
- einer schweren Erkrankung im Rahmen einer kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädischen Behandlung. Schwere Erkrankungen sind eine angeborene Missbildung des Gesichts oder des Kiefers, eine skelettale Dysgnathie oder eine verletzungsbedingte Fehlstellung.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Zahnspange oder anderen kieferorthopädischen Behandlungen übernimmt der Tarif die vollen Kosten. Dazu zählen auch moderne und ästhetische Varianten wie unsichtbare Zahnschienen, verschiedene Brackets oder die innenliegende Lingualtechnik. Grundsätzlich ist die Erstattung an ein Höchstalter gebunden. In bestimmten Fällen – etwa nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung – kann die Behandlung aber auch später noch erstattet werden.
Häufige Fragen
Wie viel wird für Kieferorthopädie erstattet?
Erstattet werden 100 Prozent der Kosten für kieferorthopädische Leistungen.
Welche Leistungen sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind unter anderem Keramik-, Mini- und selbstligierende Brackets, superelastische, thermoelastische und farblose Bögen, unsichtbare Zahnschienen sowie die Lingualtechnik.
Bis zu welchem Alter werden die Kosten erstattet?
Die Kosten für Kieferorthopädie werden bis zum 21. Geburtstag erstattet.
Wann gilt die Altersgrenze nicht?
Die Altersgrenze gilt nicht bei Kieferorthopädie wegen eines Unfalls sowie bei einer schweren Erkrankung im Rahmen einer kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädischen Behandlung.
Was zählt in diesem Zusammenhang nicht als Unfall?
Als Unfall gilt nicht, wenn ein Zahn beim Essen beschädigt wird, etwa beim Biss auf einen Kirschkern.