Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz werden die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen zu 100 Prozent erstattet – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen wie eine Verordnung, die Aufnahme ins amtliche Verzeichnis oder eine anerkannte Erstattungsfähigkeit sind erfüllt.
Unsere Zahlung, Leistungsumfang und besondere Voraussetzungen:
Digitale Gesundheitsanwendungen:
- 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für die Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen. Diese sind Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung. Ihre Hauptfunktion beruht wesentlich auf digitalen Technologien. Sie sind dazu bestimmt, Ihre Gesundheit zu fördern oder die Erkennung, Überwachung und Behandlung Ihrer Krankheiten zu unterstützen.
Wir leisten nicht für Sachen und sonstige Gegenstände, die für die Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere Anschaffungs-, Unterhalts- oder Betriebskosten etwa für elektronische Geräte, Betriebssysteme, Strom oder Batterien.
Dafür muss eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die digitale Gesundheitsanwendung ist von einem in Ziffer 2.1 genannten Leistungserbringer verordnet worden.
- Die digitale Gesundheitsanwendung ist im Verzeichnis nach § 139e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch enthalten.
- Wir haben die Erstattungsfähigkeit anerkannt, weil wir die digitale Gesundheitsanwendung für Ihre Behandlung für sinnvoll halten.
Was bedeutet das konkret?
Digitale Gesundheitsanwendungen sind zugelassene medizinische Apps oder Software, die Ihre Gesundheit unterstützen sollen. Im Tarif Zahn100 werden ihre Kosten voll übernommen, wenn eine der genannten Bedingungen greift – etwa eine Verordnung oder die Aufnahme ins amtliche Verzeichnis. Nicht erstattet werden dagegen die Geräte und laufenden Kosten drumherum, wie Smartphones, Strom oder Batterien.
Häufige Fragen
Wie viel erstattet der Tarif Zahn100 für digitale Gesundheitsanwendungen?
Der Tarif Zahn100 erstattet 100 Prozent der Kosten für die Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen.
Was sind digitale Gesundheitsanwendungen?
Es handelt sich um Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung. Ihre Hauptfunktion beruht wesentlich auf digitalen Technologien. Sie sind dazu bestimmt, die Gesundheit zu fördern oder die Erkennung, Überwachung und Behandlung von Krankheiten zu unterstützen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Erstattung erfüllt sein?
Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein: Die Anwendung ist von einem in Ziffer 2.1 genannten Leistungserbringer verordnet worden, sie ist im Verzeichnis nach § 139e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch enthalten, oder die Erstattungsfähigkeit wurde anerkannt, weil die Anwendung für die Behandlung für sinnvoll gehalten wird.
Werden auch Geräte oder Betriebskosten erstattet?
Nein. Es wird nicht für Sachen und sonstige Gegenstände geleistet, die für die Nutzung der Anwendung eingesetzt werden. Dazu zählen insbesondere Anschaffungs-, Unterhalts- oder Betriebskosten etwa für elektronische Geräte, Betriebssysteme, Strom oder Batterien.