Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz richtet sich der Beitrag nach dem Alter und steigt jeweils zu Beginn des Monats nach dem 16. oder 21. Geburtstag in die nächste Altersstufe. Zusätzlich darf der Beitrag während der Vertragslaufzeit angepasst werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergibt.
Altersabhängiger Beitrag
Ab Beginn des Monats, der auf den 16. oder 21. Geburtstag der versicherten Person folgt, müssen Sie den Beitrag zahlen, der im Tarif für die nächste Altersstufe vorgesehen ist.
Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch einen vereinbarten Risikozuschlag entsprechend ändern.
Änderung von Rechnungsgrundlagen
Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertragslaufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergeben.
Für diese Auswertung werden die versicherten Personen nach ihrem Alter in sogenannte Beobachtungseinheiten unterteilt:
- Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 20 Jahre)
- Erwachsene (ab 21 Jahre)
Wir überprüfen und passen jede Beobachtungseinheit getrennt an.
Wir informieren Sie über die Anpassung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen Ihnen die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach unserer Information wirksam.
Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch einen vereinbarten Risikozuschlag entsprechend ändern.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beitrag im Tarif Zahn100 kann sich aus zwei Gründen ändern: Zum einen wechseln Sie mit zunehmendem Alter in eine höhere Altersstufe, zum anderen kann der Beitrag während der Laufzeit überprüft und angepasst werden. Über eine solche Anpassung werden Sie schriftlich informiert und erfahren die Gründe dafür.
Häufige Fragen
Wann wechsle ich in die nächste Altersstufe?
Ab Beginn des Monats, der auf den 16. oder 21. Geburtstag der versicherten Person folgt, gilt der Beitrag der nächsten Altersstufe.
Unter welchen Voraussetzungen darf der Beitrag angepasst werden?
Eine Anpassung ist möglich, wenn die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt sind und die Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergibt.
Wie werden die versicherten Personen für die Auswertung eingeteilt?
Sie werden nach Alter in Beobachtungseinheiten unterteilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahre sowie Erwachsene ab 21 Jahre. Jede Einheit wird getrennt überprüft und angepasst.
Wie werde ich über eine Beitragsanpassung informiert?
Die Information erfolgt in Textform, etwa per Brief, Fax oder E-Mail, unter Nennung der maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach der Information wirksam.
Kann sich auch ein Risikozuschlag ändern?
Ja. Bei einer Änderung der Beiträge kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024