Im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz werden Gnathologie, Inlays und Zahnersatz jeweils mit 75 Prozent der Kosten erstattet – inklusive Vor- und Nachbehandlungen, Kronen, Brücken, Veneers und implantatgetragenem Zahnersatz. Erfahren Sie hier, welche Leistungen im Detail abgedeckt sind.
Im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für Gnathologie, Inlays und Zahnersatz folgende Bestimmungen:
Gnathologie
Unsere Zahlung: 75 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für:
- funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen am Kauapparat (Gnathologie) einschließlich Aufbiss-Behelfen und Schienen.
- dazugehörende Vor- und Nachbehandlungen.
Inlays
Unsere Zahlung: 75 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für:
- Inlays (Einlage-Füllungen), etwa aus Kunststoffen, Edelmetallen, Keramik-Material (auch auf Goldgerüst) und Glas-Keramik.
- dazugehörende Vor- und Nachbehandlungen.
Zahnersatz
Unsere Zahlung: 75 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für:
- prothetische Leistungen einschließlich Brücken, Stift-Zähnen, Kronen, Teilkronen und Keramik-Verblendschalen (Veneers), Kunststoff- und Keramik-Verblendungen für alle Zähne sowie auf Implantaten sitzendem Zahnersatz.
- den zusätzlichen Einsatz eines Operations-Mikroskops oder Lasers.
- dazugehörende Vor- und Nachbehandlungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Für die Behandlungsbereiche Gnathologie, Inlays und Zahnersatz übernimmt der Tarif jeweils einen festen Anteil von 75 Prozent der Kosten. Dazu zählen neben den eigentlichen Leistungen – etwa Schienen, Einlage-Füllungen, Kronen, Brücken oder Veneers – auch die jeweils dazugehörenden Vor- und Nachbehandlungen. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent der Kosten werden für Zahnersatz erstattet?
Der Tarif Zahn75 erstattet 75 Prozent der Kosten für Zahnersatz.
Sind Inlays im Tarif Zahn75 abgedeckt?
Ja. Erstattet werden 75 Prozent der Kosten für Inlays (Einlage-Füllungen), etwa aus Kunststoffen, Edelmetallen, Keramik-Material (auch auf Goldgerüst) und Glas-Keramik sowie für die dazugehörenden Vor- und Nachbehandlungen.
Gehören Kronen, Brücken und Veneers zum erstattungsfähigen Zahnersatz?
Ja. Zu den prothetischen Leistungen zählen unter anderem Brücken, Stift-Zähne, Kronen, Teilkronen und Keramik-Verblendschalen (Veneers), Kunststoff- und Keramik-Verblendungen für alle Zähne sowie auf Implantaten sitzender Zahnersatz.
Was umfasst die Leistung im Bereich Gnathologie?
Erstattet werden funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen am Kauapparat (Gnathologie) einschließlich Aufbiss-Behelfen und Schienen sowie die dazugehörenden Vor- und Nachbehandlungen – mit 75 Prozent der Kosten.
Werden Vor- und Nachbehandlungen mit erstattet?
Ja. Bei Gnathologie, Inlays und Zahnersatz werden jeweils auch die dazugehörenden Vor- und Nachbehandlungen erstattet.