Der Tarif Zahn75 der Allianz Private Krankenversicherung erstattet im Rahmen der weiteren zahnmedizinischen Versorgung die Kosten für Arznei- und Verbandmittel, schmerzlindernde Behandlungen wie Akupunktur, Dämmerschlaf, Hypnose, Lachgas-Sedierung oder Vollnarkose sowie zahntechnische Leistungen – jeweils zum Prozentsatz der zugehörigen Zahnbehandlung.
Arznei- und Verbandmittel
Wir erstatten die Kosten für:
- Arzneimittel, die nach dem Arzneimittel-Gesetz zugelassen sind.
- Verbandmittel.
Als Arzneimittel gelten nicht Nährmittel und -stoffe, Nahrungsergänzungsmittel und Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate.
Wir erstatten die Kosten zu dem Prozentsatz, der für die zahnmedizinische Leistung gilt, in deren Zusammenhang die Arznei- und Verbandmittel verordnet werden.
Besondere Voraussetzungen: Diese Mittel müssen von einem in Ziffer 2.1 genannten Leistungserbringer verordnet und zur Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten medizinisch notwendig sein. Arzneimittel müssen zudem in der Apotheke gekauft werden.
Schmerzlindernde Behandlung
Wir erstatten die Kosten für schmerzlindernde Behandlungen, insbesondere:
- Akupunktur.
- Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf).
- Hypnose.
- Lachgas-Sedierung.
- Vollnarkose.
Besondere Voraussetzungen: Die Leistungen sind nach diesem Tarif versichert, wenn sie von einem in Ziffer 2.1 genannten Zahnarzt durchgeführt werden. Werden sie stattdessen von einem Arzt oder Heilpraktiker erbracht, besteht Versicherungsschutz nach den Versicherungsbedingungen für Tarif MeinGesundheitsschutz Plus oder MeinGesundheitsschutz Best.
Wir erstatten die Kosten zu dem Prozentsatz, der für die zahnmedizinische Leistung gilt, in deren Zusammenhang die schmerzlindernde Behandlung durchgeführt wird.
Zahntechnische Leistungen
Wir erstatten die Kosten für die bundesweit üblichen Preise für zahntechnische Leistungen.
Wir erstatten die Kosten zu dem Prozentsatz, der für die zahnmedizinische Leistung gilt, in deren Zusammenhang die zahntechnischen Leistungen erbracht werden.
Was bedeutet das konkret?
Rund um eine Zahnbehandlung übernimmt der Tarif Zahn75 auch die begleitenden Kosten: verordnete Arznei- und Verbandmittel, schmerzlindernde Verfahren wie Akupunktur, Dämmerschlaf, Hypnose, Lachgas oder Vollnarkose sowie zahntechnische Arbeiten. Die Erstattung richtet sich jeweils nach dem Prozentsatz, der für die zugehörige zahnmedizinische Hauptleistung gilt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Werden Arznei- und Verbandmittel erstattet?
Ja. Erstattet werden die Kosten für nach dem Arzneimittel-Gesetz zugelassene Arzneimittel und für Verbandmittel. Sie müssen medizinisch notwendig sein und von einem in Ziffer 2.1 genannten Leistungserbringer verordnet werden; Arzneimittel müssen zudem in der Apotheke gekauft werden.
Was gilt nicht als Arzneimittel?
Nicht als Arzneimittel gelten Nährmittel und -stoffe, Nahrungsergänzungsmittel, Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate.
Welche schmerzlindernden Behandlungen sind versichert?
Versichert sind insbesondere Akupunktur, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose, Lachgas-Sedierung und Vollnarkose, wenn sie von einem in Ziffer 2.1 genannten Zahnarzt durchgeführt werden.
Was gilt, wenn ein Arzt oder Heilpraktiker die schmerzlindernde Behandlung erbringt?
Dann besteht Versicherungsschutz nach den Versicherungsbedingungen für Tarif MeinGesundheitsschutz Plus oder MeinGesundheitsschutz Best.
Zu welchem Prozentsatz werden diese Leistungen erstattet?
Die Erstattung erfolgt zu dem Prozentsatz, der für die zahnmedizinische Leistung gilt, in deren Zusammenhang die Arznei- und Verbandmittel, die schmerzlindernde Behandlung oder die zahntechnischen Leistungen erbracht werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024