Im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der erforderlichen Nachweise für eine Kostenübernahme folgende Regelungen:
Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsvertragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Abschlagszahlungen von uns verlangen können.
Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informationen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigentum, wenn wir sie erhalten.
Solche Nachweise sind vor allem Rechnungen (auch unbezahlte).
Sie erfordern mindestens diesen Inhalt:
• Name der behandelten Person.
• Bezeichnung der Krankheit oder Unfallfolge.
• Art der Leistungen.
• Behandlungs- oder Kaufdaten.
Wenn Sie die Rechnung schon woanders eingereicht haben, benötigen wir die Angaben über die Zahlung des anderen Kostenträgers.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Leistungsnachweise / Private Krankenversicherung Zahn75
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