Beim Zahntarif Zahn75 der Allianz in der privaten Krankenversicherung bleibt der Vertrag bestehen, solange die versicherte Person in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnt – ein Wegzug in ein Land außerhalb wirkt sich unmittelbar auf den Fortbestand aus.
Regelungen bei einem Wegzug ins Ausland:
- Der Vertrag gilt für die versicherte Person, solange diese in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnt.
- Wenn wir nichts anderes vereinbaren, endet er mit Ablauf des Monats, in dem sie aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht.
Was bedeutet das konkret?
Solange Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der EU oder des EWR haben, läuft Ihr Zahntarif Zahn75 wie gewohnt weiter. Ziehen Sie dagegen in ein Land außerhalb dieses Raums, endet der Vertrag grundsätzlich am Ende des Monats des Wegzugs – es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Häufige Fragen
Gilt mein Tarif Zahn75, wenn ich innerhalb der EU umziehe?
Ja. Der Vertrag gilt für die versicherte Person, solange diese in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnt.
Was passiert, wenn ich aus der EU und dem EWR wegziehe?
Sofern nichts anderes vereinbart wird, endet der Vertrag mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht.
Kann der Vertrag trotz Wegzug bestehen bleiben?
Das ist möglich, wenn etwas anderes vereinbart wird. Ohne eine solche Vereinbarung endet der Vertrag mit Ablauf des Monats des Wegzugs.
Zu welchem Zeitpunkt endet der Vertrag beim Wegzug?
Der Vertrag endet mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht.