Bei einer geplanten Behandlung über 2.000 Euro erhalten Versicherte im Tarif Zahn75 der Allianz vorab eine begründete Auskunft über den Umfang der Zahlung – in der Regel binnen vier Wochen, bei Eilbedürftigkeit binnen zwei Wochen. Zudem legt die Allianz Gutachten und Stellungnahmen zur Prüfung der Behandlungsnotwendigkeit auf Wunsch offen.
Auskunft vor Behandlungsbeginn
Wenn eine Behandlung ansteht, die mehr als 2.000 Euro kosten soll, können Sie davor folgende Auskunft von uns erhalten:
- Wir nennen Ihnen den Umfang unserer Zahlung und begründen das in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail).
- Wenn Sie uns einen Kostenvoranschlag oder andere Unterlagen gegeben haben, gehen wir auch darauf ein.
Fristen für die Auskunft:
- Grundsätzlich informieren wir Sie spätestens innerhalb von 4 Wochen.
- Wenn die Behandlung aber eilt, geben wir Ihnen die Auskunft spätestens nach 2 Wochen.
- Diese Fristen beginnen, sobald wir Ihre Anfrage erhalten.
Wenn wir die 2- oder 4-wöchige Frist nicht einhalten, wird vermutet, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. Das gilt so lange, bis wir das Gegenteil beweisen.
Offenlegung von Unterlagen
Gutachten und Stellungnahmen, die wir besorgt oder angefordert haben, weil wir die Notwendigkeit einer Behandlung prüfen, legen wir auf Wunsch offen. Die berechtigte Person erhält so Auskunft und kann die Unterlagen einsehen.
- Den Anspruch hat die Person, auf die sich die Unterlage bezieht.
- An ihrer Stelle ist ihr gesetzlicher Vertreter berechtigt, die Offenlegung zu verlangen.
- Wenn erhebliche Gründe dieser Offenlegung entgegenstehen, kann sie nur ein Arzt oder Rechtsanwalt verlangen.
Wenn wir diese Dokumente von Ihnen anfordern, zahlen wir Ihre Kosten dafür.
Was bedeutet das konkret?
Vor einer teureren Behandlung können Sie vorab schriftlich erfahren, wie viel die Versicherung übernimmt. Lässt die Versicherung die genannte Frist verstreichen, wird die medizinische Notwendigkeit der Behandlung zunächst zu Ihren Gunsten angenommen. Außerdem können Sie die Gutachten einsehen, mit denen die Notwendigkeit einer Behandlung geprüft wurde.
Häufige Fragen
Ab welcher Höhe kann ich vor der Behandlung eine Auskunft verlangen?
Wenn eine Behandlung ansteht, die mehr als 2.000 Euro kosten soll, können Sie vorab eine Auskunft über den Umfang unserer Zahlung erhalten.
Wie schnell erhalte ich die Auskunft?
Grundsätzlich informieren wir Sie spätestens innerhalb von 4 Wochen. Wenn die Behandlung eilt, erhalten Sie die Auskunft spätestens nach 2 Wochen. Die Fristen beginnen, sobald wir Ihre Anfrage erhalten.
Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?
Wenn wir die 2- oder 4-wöchige Frist nicht einhalten, wird vermutet, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. Das gilt so lange, bis wir das Gegenteil beweisen.
Kann ich Gutachten zur Behandlungsnotwendigkeit einsehen?
Ja. Gutachten und Stellungnahmen, die wir zur Prüfung der Notwendigkeit einer Behandlung besorgt oder angefordert haben, legen wir auf Wunsch offen. Den Anspruch hat die Person, auf die sich die Unterlage bezieht; an ihrer Stelle ist ihr gesetzlicher Vertreter berechtigt. Stehen erhebliche Gründe entgegen, kann die Offenlegung nur ein Arzt oder Rechtsanwalt verlangen.
Wer trägt die Kosten für angeforderte Dokumente?
Wenn wir diese Dokumente von Ihnen anfordern, zahlen wir Ihre Kosten dafür.