Im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz ist geregelt, wie Sie Zahlungen mit den Forderungen des Versicherers verrechnen können. Eine Aufrechnung ist möglich, sofern Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist.
Verrechnung von Zahlungen im Tarif Zahn75:
- Sie können gegen die Forderungen des Versicherers aufrechnen.
- Das gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Sie dürfen eigene Ansprüche mit den Forderungen der Versicherung verrechnen (aufrechnen). Voraussetzung ist, dass Ihr Anspruch entweder nicht bestritten wird oder von einem Gericht endgültig festgestellt wurde.
Häufige Fragen
Kann ich gegen Forderungen der Allianz aufrechnen?
Ja, Sie können gegen die Forderungen des Versicherers aufrechnen.
Welche Voraussetzung gilt für die Aufrechnung?
Die Aufrechnung ist möglich, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt für den Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz.
Kann ich aufrechnen, wenn mein Anspruch strittig ist?
Eine Aufrechnung ist nur möglich, wenn Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist.