In der privaten Krankenversicherung der Allianz übernimmt der Tarif Best70 rund um Schwangerschaft und Entbindung 100 Prozent der Kosten – von der Behandlung über Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik bis zur Betreuung durch Hebammen. Für eine häusliche Entbindung gibt es eine Pauschale, und auch das gesunde Neugeborene ist im Krankenhaus abgesichert.
Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung – 100 Prozent der Kosten:
Wir zahlen die tariflichen Leistungen (Ziffern 2.2 bis 2.4 und 2.10) auch, wenn Sie wegen einer Schwangerschaft behandelt oder entbunden werden.
Wir zahlen auch die Kosten für:
- (1) Unterkunft im Familienzimmer eines Krankenhauses.
- (2) Behandlung und Unterkunft im Geburtshaus.
- (3) Leistungen von Hebammen oder Entbindungspflegern.
Außerdem erstatten wir Kosten für Geburtsvorbereitung (auch Schwangerschaftsgymnastik) und Rückbildungsgymnastik.
Leistungen bei häuslicher Entbindung – 3.000 Euro:
Wir zahlen 3.000 Euro, wenn Sie zu Hause entbunden werden. Wir zahlen die Pauschale je Geburt. Eine Mehrlingsgeburt gilt als eine Geburt.
Leistungen für Neugeborene – 100 Prozent der Kosten:
Wir zahlen für das gesunde Neugeborene, wenn es unmittelbar nach der Entbindung im Krankenhaus untergebracht und verpflegt wird.
Ist das Kind gesund, zahlen wir nach dem Vertrag der Mutter. Voraussetzung ist: Das Kind wurde nach Ziffer 6.2 bei uns versichert.
Ist das Kind aber krank, zahlen wir nach dem Vertrag des Kindes.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt die medizinische Betreuung rund um Schwangerschaft und Geburt vollständig ab – ob im Krankenhaus, im Geburtshaus oder mit Hebamme. Wer sich für eine Geburt zu Hause entscheidet, erhält stattdessen eine feste Pauschale. Für das neugeborene Kind gilt: Ist es gesund, wird es über den Vertrag der Mutter mitversorgt; ist es krank, greift sein eigener Vertrag. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie viel wird bei Schwangerschaft und Entbindung erstattet?
Die Kosten werden zu 100 Prozent übernommen. Das gilt für die tariflichen Leistungen nach den Ziffern 2.2 bis 2.4 und 2.10, wenn Sie wegen einer Schwangerschaft behandelt oder entbunden werden.
Werden Hebammen und Geburtsvorbereitung bezahlt?
Ja. Erstattet werden Leistungen von Hebammen oder Entbindungspflegern sowie die Kosten für Geburtsvorbereitung (auch Schwangerschaftsgymnastik) und Rückbildungsgymnastik.
Was gilt bei einer Entbindung zu Hause?
Bei einer häuslichen Entbindung werden 3.000 Euro gezahlt. Die Pauschale wird je Geburt gezahlt; eine Mehrlingsgeburt gilt als eine Geburt.
Wie ist das Neugeborene versichert?
Für das gesunde Neugeborene wird gezahlt, wenn es unmittelbar nach der Entbindung im Krankenhaus untergebracht und verpflegt wird. Ist das Kind gesund, zahlen wir nach dem Vertrag der Mutter, sofern es nach Ziffer 6.2 versichert wurde. Ist das Kind krank, zahlen wir nach dem Vertrag des Kindes.
Sind Familienzimmer oder Geburtshaus abgedeckt?
Ja. Übernommen werden die Kosten für die Unterkunft im Familienzimmer eines Krankenhauses sowie für Behandlung und Unterkunft im Geburtshaus.