Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz sind Behandlungen im Ausland umfassend abgesichert: erstattet werden ortsübliche Kosten, Reisekosten, Rücktransporte sowie Überführung oder Bestattung – ergänzt um 24-Stunden-Services und flexible Regelungen für Aufenthalte in Europa und außereuropäischen Staaten.
Auslandsbehandlungen:
Wir erstatten die ortsüblichen Kosten zu den Prozentsätzen, die für eine Behandlung in Deutschland gelten.
Wir erstatten die Kosten wie in den Ziffern 2.1 bis 2.6 sowie 2.8 und 2.9 zugesagt, aber ohne den Höchstbetrag für Krankenhaus-Leistungen in Privatkliniken. Außerdem gelten keine deutschen Gebührensätze oder Begrenzungen auf die Höhe der Leistungen anderer Leistungsträger. Zudem zahlen wir die Pauschale nach Ziffer 2.7 auch, wenn Sie sich im Ausland aufhalten.
Wir erstatten auch Kosten für Krankheiten – einschließlich chronische – oder Unfallfolgen, die Sie bereits zu Reisebeginn haben. Das gilt auch dann, wenn sich diese später verschlimmern.
Besondere Voraussetzung: Sie müssen uns so schnell wie möglich informieren, nachdem Sie ein ausländisches Krankenhaus aufgenommen hat.
Reisekosten – 100 Prozent der Kosten:
Wenn Sie sich im Ausland behandeln lassen, erstatten wir die Kosten für die direkte Reise von Ihrem deutschen Wohnsitz zum Behandlungsort und zurück. Wir erstatten diese Reisekosten für Sie und eine Begleitperson. Wir leisten jedoch nicht für die Unterkunft der Begleitperson am Behandlungsort.
Soweit es medizinisch möglich ist, müssen Sie das kostengünstigste Verkehrsmittel nehmen.
Besondere Voraussetzung: Die Behandlung kann aus medizinischen Gründen nicht in Deutschland durchgeführt werden.
Rücktransporte – 100 Prozent der Kosten:
Im Versicherungsfall erstatten wir die Kosten für Ihren Rücktransport auch mit Begleitperson und Ihren minderjährigen Kindern. Wir ziehen die ursprünglichen Rückreise-Kosten nicht ab.
Soweit es medizinisch möglich ist, müssen Sie das kostengünstigste Transportmittel nehmen.
Dafür müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:
- (1) Der Transport bringt Sie an Ihren Wohnsitz vor der Auslandsreise. Oder: In das von dort nächst erreichbare geeignete Krankenhaus.
- (2) Der Transport ist medizinisch notwendig. Oder: Unser Vertragsarzt hat sich mit Ihrem ausländischen Arzt abgestimmt und Ihre Behandlung soll länger als 14 Tage dauern.
Spezielle Services:
Im Versicherungsfall erhalten Sie auf Wunsch folgende Services:
- (1) Wir sind das ganze Kalenderjahr 24 Stunden pro Tag telefonisch für Sie erreichbar.
- (2) Wir nennen und vermitteln Ärzte und Kliniken im Ausland.
- (3) Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt kontaktieren wir Ihre ausländischen Ärzte. Wir übersetzen die Angaben zur Krankheit und die therapeutischen Maßnahmen in allen gängigen Welt-Sprachen.
- (4) Wir beauftragen einen Arzt. Er stellt Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und Ihren ausländischen Ärzten her. Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt sorgen wir für den Informationsaustausch zwischen ihnen. Dabei kommunizieren wir in allen gängigen Welt-Sprachen.
- (5) Wir informieren Ihre Angehörigen.
- (6) Wir garantieren dem Krankenhaus, was wir zahlen. Wir zahlen direkt an das Krankenhaus und seine Ärzte.
- (7) Wir organisieren Ihren Kranken-Rücktransport.
- (8) Im Todesfall organisieren wir das Nötige, damit Sie im Ausland bestattet oder nach Hause überführt werden.
Überführung oder Bestattung – 100 Prozent der Kosten:
Beim Tod im Ausland erstatten wir die Kosten für die Überführung an den Wohnsitz vor der Auslandsreise. Die Kosten für die Bestattung im Ausland erstatten wir bis zu dem Betrag, den eine Überführung gekostet hätte.
Versicherte Länder – Europa:
Wir zahlen für Leistungen in ganz Europa.
Versicherte Länder – Nichteuropäische Länder:
Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 12 Monaten in außereuropäischen Staaten. Wenn Sie aus medizinischen Gründen länger behandelt werden müssen, zahlen wir, bis Sie wieder zurückreisen können, ohne Ihre Gesundheit zu gefährden. Sie können auch früher nach Hause kommen, wenn Sie transportfähig sind. Dann übernehmen wir Ihren versicherten Rücktransport. Wenn Sie aus anderen Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (etwa Flugausfälle wegen Pandemie), nicht nach Hause zurückkehren können, zahlen wir auch, bis Sie zurückreisen können.
Wir zahlen auch für längere Aufenthalte. Sie können von uns verlangen, dass wir den Versicherungsschutz um bis zu weitere 10 Jahre verlängern. Eine solche Verlängerung vereinbaren wir mit Ihnen gesondert. Dabei kann auch vereinbart werden, dass wir für längere Aufenthalte als 10 Jahre zahlen.
Für die Verlängerung müssen Sie uns sagen, dass Sie diese wollen, bevor die 12 Monate abgelaufen sind.
Wir dürfen für die Verlängerung einen Beitragszuschlag verlangen. Die Höhe hängt vom Aufenthaltsland ab. Er endet mit Ablauf der Verlängerung (etwa bei Rückkehr nach Europa).
Hinweis bei Wegzug:
Wenn die versicherte Person aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht, vergleichen Sie dazu bitte Ziffer 7.3.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif sichert Sie auch außerhalb Deutschlands ab: Behandlungen im Ausland werden zu den gleichen Prozentsätzen wie in Deutschland erstattet, dazu kommen Reisekosten, Rücktransporte sowie im Todesfall die Überführung oder Bestattung. Ergänzend steht Ihnen rund um die Uhr ein Service-Team zur Seite, das Ärzte vermittelt, mit Kliniken kommuniziert und Rücktransporte organisiert. In Europa gilt der Schutz uneingeschränkt, außerhalb Europas grundsätzlich für Aufenthalte bis zu 12 Monaten – mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Wie werden Behandlungskosten im Ausland erstattet?
Wir erstatten die ortsüblichen Kosten zu den Prozentsätzen, die für eine Behandlung in Deutschland gelten. Dabei entfallen der Höchstbetrag für Krankenhaus-Leistungen in Privatkliniken sowie deutsche Gebührensätze oder Begrenzungen auf die Höhe der Leistungen anderer Leistungsträger.
Sind bereits bestehende Krankheiten im Ausland versichert?
Ja. Wir erstatten auch Kosten für Krankheiten – einschließlich chronischer – oder Unfallfolgen, die Sie bereits zu Reisebeginn haben. Das gilt auch dann, wenn sich diese später verschlimmern.
Werden Reisekosten für eine Begleitperson übernommen?
Ja, wir erstatten die Reisekosten für Sie und eine Begleitperson für die direkte Reise vom deutschen Wohnsitz zum Behandlungsort und zurück. Die Unterkunft der Begleitperson am Behandlungsort wird jedoch nicht erstattet. Voraussetzung ist, dass die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht in Deutschland durchgeführt werden kann.
Wie lange gilt der Schutz bei Aufenthalten außerhalb Europas?
Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 12 Monaten in außereuropäischen Staaten. Auf Verlangen kann der Versicherungsschutz um bis zu weitere 10 Jahre verlängert werden; dies wird gesondert vereinbart. Der Wunsch muss vor Ablauf der 12 Monate mitgeteilt werden, und wir dürfen einen vom Aufenthaltsland abhängigen Beitragszuschlag verlangen.
Was passiert bei einem Todesfall im Ausland?
Beim Tod im Ausland erstatten wir die Kosten für die Überführung an den Wohnsitz vor der Auslandsreise. Die Kosten für eine Bestattung im Ausland erstatten wir bis zu dem Betrag, den eine Überführung gekostet hätte.