Wer bei der Allianz Krankenzusatzversicherung den Baustein oder Tarife von KrankenhausBest gekündigt hat und in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln will, hat unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Neuabschluss – ohne erneute Gesundheitsprüfung, unter Anrechnung der Alterungsrückstellung und zu den bisherigen Tarifbedingungen.
Welches Recht auf Neuabschluss besteht, nachdem eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zustande gekommen ist oder geendet hat?
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für eine versicherte Person gekündigt haben und diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein soll, besteht uns gegenüber folgendes Recht auf Neuabschluss:
Wenn die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zustande kommt oder sie vor Ablauf der gesetzlich erforderlichen Vorversicherungszeit endet, steht sowohl Ihnen als auch der betroffenen versicherten Person das Recht zu,
- die Krankheitskosten-Tarife, soweit sie von der Kündigung uns gegenüber erfasst sind,
- unter den Voraussetzungen und mit den Rechtsfolgen des § 5 Absatz 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
bei uns neu abzuschließen.
Das bedeutet unter anderem, dass wir den Antrag auf Neuabschluss der Krankheitskosten-Tarife
- ohne erneute Gesundheitsprüfung und
- unter Anrechnung der bis zur Kündigung erworbenen Alterungsrückstellung
- zu den gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben,
annehmen werden.
Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Besonderheiten für diesen Tarif.
Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3).
Tarif KrankenhausBest (KHB02) - Einzelversicherung
Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung KHB02. Er gehört zur Produktgruppe UNI.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie den Baustein oder einzelne Tarife von KrankenhausBest für eine versicherte Person gekündigt, weil diese künftig gesetzlich krankenversichert sein soll, greift eine Absicherung: Klappt der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder endet er zu früh, dürfen Sie und die betroffene Person die betroffenen Krankheitskosten-Tarife wieder neu abschließen. Der Neuabschluss erfolgt dann ohne neue Gesundheitsfragen, die bereits angesparte Alterungsrückstellung wird berücksichtigt und es gelten die Bedingungen, die beim Kündigungszeitpunkt bestanden.
Häufige Fragen
Wann besteht ein Recht auf Neuabschluss?
Wenn Sie den Baustein oder Tarife für eine versicherte Person gekündigt haben, diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein soll und die Versicherung dort nicht zustande kommt oder vor Ablauf der gesetzlich erforderlichen Vorversicherungszeit endet.
Ist beim Neuabschluss eine erneute Gesundheitsprüfung nötig?
Nein. Der Antrag auf Neuabschluss der Krankheitskosten-Tarife wird ohne erneute Gesundheitsprüfung angenommen.
Was passiert mit der bereits angesparten Alterungsrückstellung?
Die bis zur Kündigung erworbene Alterungsrückstellung wird beim Neuabschluss angerechnet.
Zu welchen Bedingungen erfolgt der Neuabschluss?
Der Neuabschluss erfolgt zu den gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben.
Wer kann das Recht auf Neuabschluss ausüben?
Das Recht steht sowohl Ihnen als auch der betroffenen versicherten Person zu, unter den Voraussetzungen und mit den Rechtsfolgen des § 5 Absatz 9 SGB V.