Beim Tarif Krankentagegeld-Selbstständige der Krankenzusatzversicherung der Allianz haben Sie ein Recht auf Neuabschluss, wenn eine geplante gesetzliche Krankenversicherung nicht zustande kommt oder vorzeitig endet – ohne erneute Gesundheitsprüfung, mit Anrechnung der Alterungsrückstellung und zu den bisherigen Tarifbedingungen.
Welches Recht auf Neuabschluss besteht, nachdem eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zustande gekommen ist oder geendet hat?
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für eine versicherte Person gekündigt haben und diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein soll, besteht uns gegenüber folgendes Recht auf Neuabschluss:
Wenn die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zustande kommt oder sie vor Ablauf der gesetzlich erforderlichen Vorversicherungszeit endet, steht sowohl Ihnen als auch der betroffenen versicherten Person das Recht zu,
- die Krankentagegeld-Tarife, soweit sie von der Kündigung uns gegenüber erfasst sind,
- unter den Voraussetzungen und mit den Rechtsfolgen des § 5 Absatz 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
bei uns neu abzuschließen.
Das bedeutet unter anderem, dass wir den Antrag auf Neuabschluss der Krankentagegeld-Tarife
- ohne erneute Gesundheitsprüfung und
- unter Anrechnung der bis zur Kündigung erworbenen Alterungsrückstellung
- zu den gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben,
annehmen werden.
Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Besonderheiten für diesen Tarif.
Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankentagegeld-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3).
Tarif Krankentagegeld Selbstständige ab 2. Woche (KTS02W) - Einzelversicherung
Dieser Tarif gehört zur Tarif-Serie Krankentagegeld Selbstständige. Er hat die Kurzbezeichnung KTS02W.
Der Tarif KTS02W gehört zur Produktgruppe UNI.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie Ihre Krankentagegeld-Tarife gekündigt, weil die versicherte Person in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln soll, und klappt dieser Wechsel nicht oder endet er zu früh, können Sie die betroffenen Tarife wieder neu abschließen. Dabei müssen Sie keine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen, bereits angesparte Alterungsrückstellungen werden angerechnet und es gelten die Bedingungen, die zum Kündigungszeitpunkt bestanden haben. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Wann besteht ein Recht auf Neuabschluss?
Wenn Sie den Baustein oder Tarife für eine versicherte Person gekündigt haben, diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein soll und die gesetzliche Versicherung nicht zustande kommt oder vor Ablauf der gesetzlich erforderlichen Vorversicherungszeit endet.
Ist beim Neuabschluss eine erneute Gesundheitsprüfung nötig?
Nein. Der Antrag auf Neuabschluss der Krankentagegeld-Tarife wird ohne erneute Gesundheitsprüfung angenommen.
Werden bereits erworbene Alterungsrückstellungen berücksichtigt?
Ja. Der Neuabschluss erfolgt unter Anrechnung der bis zur Kündigung erworbenen Alterungsrückstellung.
Zu welchen Bedingungen erfolgt der Neuabschluss?
Der Neuabschluss erfolgt zu den gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben.
Wer kann das Recht auf Neuabschluss geltend machen?
Das Recht steht sowohl Ihnen als auch der betroffenen versicherten Person zu.