Wird eine selbstständige Person im Tarif Krankentagegeld-Selbstständige der Krankenzusatzversicherung der Allianz vorübergehend arbeitslos, greifen besondere Regelungen: Das Krankentagegeld wird auf das Netto-Einkommen bei Arbeitslosigkeit begrenzt, der Vertrag angepasst und der Beitrag reduziert – auf Wunsch ist die Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung möglich.
Es gelten nachfolgende besondere Regelungen, wenn:
- die versicherte Person ihren selbstständigen Beruf als Angehörige eines freien Berufs oder als Berufstätige der gewerblichen Wirtschaft in einem stehenden Gewerbe mit jeweils regelmäßigen Einkünften ausgeübt hat,
- arbeitslos ist und die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit nach Ziffer 2.1.2 Absatz 1 erfüllt sind.
Die sonstigen Vertragsbestimmungen gelten unverändert, soweit nicht von ihnen ausdrücklich abgewichen wird.
Welche besonderen Regelungen gelten zur maximalen Höhe des Krankentagegelds und zum Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne?
Abweichend von Ziffer 2.6 gelten ausschließlich folgende Regelungen:
(1) Maximale Höhe des Krankentagegelds
Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern nicht höher sein als das auf den Kalendertag umgerechnete Netto-Einkommen bei Arbeitslosigkeit im vertraglichen Sinne (siehe Absatz 2).
(2) Netto-Einkommen bei Arbeitslosigkeit
Während der Zeit der vorübergehenden Arbeitslosigkeit gilt als Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne:
- Der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Unterbrechung der selbstständigen Berufsausübung als Angehörige eines freien Berufs oder als Berufstätige der gewerblichen Wirtschaft in einem stehenden Gewerbe.
(3) Unser Recht zur Anpassung des Vertrags
Wir setzen das versicherte Krankentagegeld auf den sich aus den Absätzen 1 und 2 ergebenden Betrag herab und reduzieren den Beitrag, soweit dies durch die Herabsetzung notwendig ist. Die Vertragsanpassung erfolgt zum Beginn der Arbeitslosigkeit.
(4) Ihr Recht auf Fortsetzung als Anwartschaftsversicherung
Sie können von uns verlangen, dass wir Ihren Antrag auf Umwandlung dieses Tarifs für die versicherte Person in eine Anwartschaftsversicherung annehmen.
Dies setzt voraus, dass wir den Vertrag für die versicherte Person nach Absatz 3 anpassen. Sie können die Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung aber nur soweit verlangen, soweit das versicherte Krankentagegeld vor Beginn der Arbeitslosigkeit höher war als nach der Vertragsanpassung nach Absatz 3.
Der Antrag auf Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung muss innerhalb von 2 Monaten gestellt werden, nachdem die Vertragsanpassung wirksam geworden ist.
Was bedeutet das konkret?
Werden Sie als selbstständig tätige Person vorübergehend arbeitslos, orientiert sich Ihr Krankentagegeld nicht mehr am bisherigen Einkommen, sondern an dem, was Sie während der Arbeitslosigkeit als vertragliches Netto-Einkommen erzielen – berechnet aus dem Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor der Unterbrechung. Der Versicherer passt Vertrag und Beitrag entsprechend an. War Ihr Krankentagegeld vorher höher, können Sie den überschießenden Teil in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln lassen, um sich Rechte für später zu sichern.
Häufige Fragen
Wann gelten diese Sonderregelungen bei Arbeitslosigkeit?
Sie gelten, wenn die versicherte Person ihren selbstständigen Beruf als Angehörige eines freien Berufs oder als Berufstätige der gewerblichen Wirtschaft in einem stehenden Gewerbe mit regelmäßigen Einkünften ausgeübt hat, arbeitslos ist und die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit nach Ziffer 2.1.2 Absatz 1 erfüllt sind.
Wie hoch darf das Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit sein?
Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern nicht höher sein als das auf den Kalendertag umgerechnete Netto-Einkommen bei Arbeitslosigkeit im vertraglichen Sinne.
Was gilt als Netto-Einkommen während der Arbeitslosigkeit?
Als Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne gilt der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Unterbrechung der selbstständigen Berufsausübung als Angehörige eines freien Berufs oder als Berufstätige der gewerblichen Wirtschaft in einem stehenden Gewerbe.
Wird der Beitrag angepasst?
Ja. Das versicherte Krankentagegeld wird auf den sich aus den Absätzen 1 und 2 ergebenden Betrag herabgesetzt und der Beitrag reduziert, soweit dies durch die Herabsetzung notwendig ist. Die Vertragsanpassung erfolgt zum Beginn der Arbeitslosigkeit.
Wie lange habe ich Zeit, die Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung zu beantragen?
Der Antrag auf Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung muss innerhalb von 2 Monaten gestellt werden, nachdem die Vertragsanpassung wirksam geworden ist. Die Umwandlung kann nur verlangt werden, soweit das versicherte Krankentagegeld vor Beginn der Arbeitslosigkeit höher war als nach der Vertragsanpassung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022