Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz erstatten wir Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die die Schulmedizin überwiegend anerkennt – darunter Schröpfen, Akupunktur zur Schmerz-Therapie, Chirotherapie, Eigenblut-Behandlung und therapeutische Lokal-Anästhesie. Dank Innovationsgarantie passt sich Ihr Schutz künftigen Methoden automatisch an.
Wir zahlen für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Dazu gehören auch:
- (1) Schröpfen.
- (2) Akupunktur zur Schmerz-Therapie.
- (3) Chirotherapie.
- (4) Eigenblut-Behandlung als naturheilkundliche Reiztherapie.
- (5) therapeutische Lokal-Anästhesie.
Innovationsgarantie: Das gilt auch für solche Methoden und Arzneimittel, die es heute noch nicht gibt und die erst in Zukunft anerkannt werden. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an solche Innovationen an. Sie müssen dafür nichts tun.
Wir zahlen zudem für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Wir können dann auf den Betrag kürzen, der für eine schulmedizinische Methode oder ein solches Arzneimittel angefallen wäre.
Wir zahlen auch für Alternativ-Medizin durch Hebammen, Entbindungspfleger oder Angehörige staatlich anerkannter Gesundheitsfachberufe, wenn sie verordnet ist.
Was bedeutet das konkret?
Kosten für schulmedizinisch überwiegend anerkannte Behandlungen und Arzneimittel werden übernommen – dazu zählen ausdrücklich auch bestimmte naturheilkundliche Verfahren wie Schröpfen oder Akupunktur zur Schmerz-Therapie. Neue, erst künftig anerkannte Methoden sind dank Innovationsgarantie automatisch mitversichert. Bewährte alternative oder ersatzweise angewandte Verfahren können bis zur Höhe einer vergleichbaren schulmedizinischen Leistung erstattet werden.
Häufige Fragen
Welche Behandlungsmethoden werden erstattet?
Erstattet werden Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Dazu gehören auch Schröpfen, Akupunktur zur Schmerz-Therapie, Chirotherapie, Eigenblut-Behandlung als naturheilkundliche Reiztherapie und therapeutische Lokal-Anästhesie.
Was besagt die Innovationsgarantie?
Der Versicherungsschutz gilt auch für Methoden und Arzneimittel, die es heute noch nicht gibt und die erst in Zukunft anerkannt werden. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an solche Innovationen an – Sie müssen dafür nichts tun.
Werden auch nicht schulmedizinisch anerkannte Methoden bezahlt?
Ja, wir zahlen zudem für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Es kann dann auf den Betrag gekürzt werden, der für eine schulmedizinische Methode oder ein solches Arzneimittel angefallen wäre.
Ist Alternativ-Medizin durch Hebammen mitversichert?
Wir zahlen auch für Alternativ-Medizin durch Hebammen, Entbindungspfleger oder Angehörige staatlich anerkannter Gesundheitsfachberufe, wenn sie verordnet ist.