Wer im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz Leistungen erhalten möchte, muss bestimmte Nachweise einreichen. Erfahren Sie, welche Angaben Rechnungen und Bescheinigungen enthalten müssen, wann Zahlungen fällig werden und was beim Krankenhaus-Tagegeld gilt.
Fälligkeit der Zahlungen:
Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsvertragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Abschlagszahlungen von uns verlangen können.
Erforderliche Informationen und Nachweise:
Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informationen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigentum, wenn wir sie erhalten.
Solche Nachweise sind vor allem Rechnungen (auch unbezahlte).
Rechnungen erfordern mindestens diesen Inhalt:
- Name der behandelten Person.
- Bezeichnung der Krankheit oder Unfallfolge.
- Art der Leistungen.
- Behandlungs- oder Kaufdaten oder Daten der Miete.
Wenn Sie die Rechnung schon woanders eingereicht haben, benötigen wir die Angaben über die Zahlung des anderen Kostenträgers.
Krankenhaus-Tagegeld – Bescheinigung mit mindestens diesem Inhalt:
- Name der behandelten Person.
- Bezeichnung der Krankheit oder Unfallfolge.
- Daten zu Aufnahme, Entlassung und – sofern der Fall – Tagen außerhalb des Krankenhauses.
Was bedeutet das konkret?
Um eine Leistung zu erhalten, reichen Sie die notwendigen Belege ein – in der Regel Rechnungen, auch wenn diese noch unbezahlt sind. Diese müssen bestimmte Grundangaben enthalten, damit die Zahlung erfolgen kann. Für das Krankenhaus-Tagegeld genügt eine passende Bescheinigung. Haben Sie eine Rechnung bereits bei einem anderen Kostenträger eingereicht, teilen Sie mit, was dieser bereits gezahlt hat.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?
Eine Rechnung muss mindestens den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit oder Unfallfolge, die Art der Leistungen sowie die Behandlungs- oder Kaufdaten oder Daten der Miete enthalten.
Kann ich auch unbezahlte Rechnungen einreichen?
Ja. Als Nachweise gelten vor allem Rechnungen, auch unbezahlte.
Was gilt, wenn ich die Rechnung schon woanders eingereicht habe?
Dann benötigen wir die Angaben über die Zahlung des anderen Kostenträgers.
Welche Bescheinigung ist für das Krankenhaus-Tagegeld nötig?
Erforderlich ist eine Bescheinigung mit mindestens dem Namen der behandelten Person, der Bezeichnung der Krankheit oder Unfallfolge sowie Daten zu Aufnahme, Entlassung und – sofern der Fall – Tagen außerhalb des Krankenhauses.
Wann werden die Zahlungen fällig?
Die Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsvertragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Abschlagszahlungen verlangen können.