Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz zahlen Sie einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Monatsbeitrag, der im Versicherungsschein steht. Erfahren Sie, wann der erste und die folgenden Beiträge fällig sind, wie das SEPA-Lastschriftverfahren funktioniert und wann anteilig nur ein Tagesbeitrag berechnet wird.
Monatsbeitrag:
Sie müssen einen Monatsbeitrag zahlen. Dieser steht in Ihrem aktuellen Versicherungsschein. Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und den Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt sind.
Zahlungstermine:
- Sie müssen den ersten Beitrag zum Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versicherungsschein.
- Die folgenden Beiträge müssen Sie immer zum Monatsersten zahlen.
Zahlung per Lastschrift:
Ist mit Ihnen vereinbart, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), müssen Sie uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir können verlangen, dass Sie es in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilen.
Ausnahme Tagesbeitrag:
Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der die versicherte Person bei uns versichert ist. Wenn die Versicherung nicht am Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft, verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats, an denen die versicherte Person bei uns versichert ist.
- Als Tagesbeitrag gilt 1/30 des Monatsbeitrags.
- Wir runden auf volle Cent auf.
Wenn wir wegen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten, müssen Sie den Beitrag jedoch bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen einen monatlichen Beitrag, dessen Höhe in Ihrem Versicherungsschein steht. Der erste Beitrag ist zum Versicherungsbeginn fällig, alle weiteren jeweils am Monatsersten. Zahlen Sie per Lastschrift, brauchen Sie ein SEPA-Mandat. Beginnt oder endet Ihr Vertrag mitten im Monat, wird der Beitrag anteilig nach Tagen berechnet.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe meines Monatsbeitrags?
Der Monatsbeitrag steht in Ihrem aktuellen Versicherungsschein. Er wird geschlechtsunabhängig nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und den technischen Berechnungsgrundlagen berechnet.
Wann sind die Beiträge fällig?
Den ersten Beitrag zahlen Sie zum Versicherungsbeginn; das Datum steht im Versicherungsschein. Alle folgenden Beiträge sind jeweils zum Monatsersten fällig.
Was muss ich für die Zahlung per Lastschrift tun?
Wenn ein Einzug von Ihrem Konto vereinbart ist, müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Allianz kann verlangen, dass Sie es in Textform erteilen, etwa per Brief, Fax oder E-Mail.
Wie wird der Beitrag berechnet, wenn der Vertrag mitten im Monat beginnt oder endet?
Dann wird der Beitrag nur für die Tage berechnet, an denen die versicherte Person versichert ist. Als Tagesbeitrag gilt 1/30 des Monatsbeitrags, auf volle Cent aufgerundet.
Was gilt bei Rücktritt oder Anfechtung des Vertrags?
Tritt die Allianz wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz zurück oder ficht sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an, müssen Sie den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen die Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024