Beim Zahn90-Tarif der privaten Krankenversicherung der Allianz gilt der Vertrag, solange die versicherte Person in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnt – ein Wegzug daraus hat unmittelbare Folgen für den Fortbestand des Versicherungsschutzes.
Geltung des Vertrags:
Der Vertrag gilt für die versicherte Person, solange diese in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnt.
Ende bei Wegzug:
Wenn wir nichts anderes vereinbaren, endet der Vertrag mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz besteht, solange die versicherte Person innerhalb der EU oder des EWR wohnt. Zieht sie in ein Land außerhalb dieses Gebiets, läuft der Vertrag grundsätzlich zum Ende des betreffenden Monats aus – es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bestimmungen.
Häufige Fragen
Wo gilt der Vertrag im Tarif Zahn90?
Der Vertrag gilt für die versicherte Person, solange diese in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnt.
Was passiert bei einem Wegzug ins Ausland?
Wenn nichts anderes vereinbart wird, endet der Vertrag mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht.
Zu welchem Zeitpunkt endet der Vertrag bei Wegzug?
Der Vertrag endet mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person aus der EU und dem EWR wegzieht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Kann der Vertrag trotz Wegzug fortbestehen?
Ein Fortbestand ist möglich, wenn etwas anderes vereinbart wird. Andernfalls endet der Vertrag mit Ablauf des Monats des Wegzugs.