Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz ist genau geregelt, was mit dem Vertrag im Todesfall geschieht: Stirbt der Versicherungsnehmer, endet der Vertrag für alle versicherten Personen – stirbt eine versicherte Person, endet er für diese am Todestag.
Regelungen im Todesfall:
- Der Vertrag endet für alle versicherten Personen an dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer stirbt.
- Stirbt eine versicherte Person, endet der Vertrag für diese an ihrem Todestag.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Der Zeitpunkt des Vertragsendes hängt davon ab, wer verstirbt. Beim Tod des Versicherungsnehmers endet der Vertrag für alle mitversicherten Personen. Beim Tod einer einzelnen versicherten Person betrifft das Ende nur diese Person, und zwar jeweils zum Todestag. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Der Vertrag endet für alle versicherten Personen an dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer stirbt.
Was gilt, wenn eine versicherte Person stirbt?
Stirbt eine versicherte Person, endet der Vertrag für diese an ihrem Todestag.
Endet der Vertrag beim Tod einer versicherten Person auch für die übrigen Personen?
Nein. Beim Tod einer versicherten Person endet der Vertrag nur für diese Person. Für alle versicherten Personen endet er, wenn der Versicherungsnehmer stirbt.
Zu welchem Zeitpunkt endet der Vertrag im Todesfall?
Der Vertrag endet jeweils am Todestag – beim Versicherungsnehmer für alle versicherten Personen, bei einer versicherten Person für diese Person.