Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz erfahren Versicherte vor teuren Behandlungen ab 2.000 Euro auf Wunsch in Textform, in welchem Umfang gezahlt wird – innerhalb von vier Wochen, bei Eilbedürftigkeit binnen zwei Wochen. Zudem werden Gutachten und Stellungnahmen zur Prüfung der Notwendigkeit auf Verlangen offengelegt.
Auskunft vor Behandlungsbeginn:
Wenn eine Behandlung ansteht, die mehr als 2.000 Euro kosten soll, können Sie davor folgende Auskunft erhalten:
- Wir nennen Ihnen den Umfang unserer Zahlung und begründen das in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail).
- Wenn Sie uns einen Kostenvoranschlag oder andere Unterlagen gegeben haben, gehen wir auch darauf ein.
Grundsätzlich informieren wir Sie spätestens innerhalb von 4 Wochen. Wenn die Behandlung aber eilt, geben wir Ihnen die Auskunft spätestens nach 2 Wochen. Diese Fristen beginnen, sobald wir Ihre Anfrage erhalten.
Wenn wir die 2- oder 4-wöchige Frist nicht einhalten, wird vermutet, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. Das gilt solange, bis wir das Gegenteil beweisen.
Offenlegung von Unterlagen:
Gutachten und Stellungnahmen, die wir besorgt oder angefordert haben, weil wir die Notwendigkeit einer Behandlung prüfen, legen wir auf Wunsch offen. Die berechtigte Person erhält so Auskunft und kann die Unterlagen einsehen.
- Den Anspruch hat die Person, auf die sich die Unterlage bezieht.
- An ihrer Stelle ist ihr gesetzlicher Vertreter berechtigt, die Offenlegung zu verlangen.
- Wenn erhebliche Gründe dieser Offenlegung entgegenstehen, kann sie nur ein Arzt oder Rechtsanwalt verlangen.
Wenn wir diese Dokumente von Ihnen anfordern, zahlen wir Ihre Kosten dafür.
Was bedeutet das konkret?
Vor einer teuren Zahnbehandlung können Sie vorab klären lassen, in welchem Umfang die Versicherung zahlt. Diese Information erhalten Sie schriftlich und begründet. Antwortet die Versicherung nicht rechtzeitig, wird zu Ihren Gunsten angenommen, dass die Behandlung notwendig ist. Zusätzlich können Sie eingeholte Gutachten einsehen, die zur Prüfung der Notwendigkeit erstellt wurden.
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag kann ich vor der Behandlung eine Auskunft verlangen?
Wenn die geplante Behandlung mehr als 2.000 Euro kosten soll, können Sie vorab eine Auskunft über den Umfang der Zahlung erhalten.
Wie schnell erhalte ich die Auskunft?
Grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen. Wenn die Behandlung eilt, spätestens nach 2 Wochen. Die Fristen beginnen, sobald die Anfrage eingegangen ist.
Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?
Wird die 2- oder 4-wöchige Frist nicht eingehalten, wird vermutet, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. Das gilt so lange, bis das Gegenteil bewiesen wird.
Kann ich Gutachten zur Prüfung der Notwendigkeit einsehen?
Ja. Gutachten und Stellungnahmen, die zur Prüfung der Notwendigkeit einer Behandlung besorgt oder angefordert wurden, werden auf Wunsch offengelegt. Den Anspruch hat die Person, auf die sich die Unterlage bezieht, oder ihr gesetzlicher Vertreter.
Wer trägt die Kosten für angeforderte Dokumente?
Wenn diese Dokumente von Ihnen angefordert werden, werden Ihre Kosten dafür erstattet.