Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz beginnt der Versicherungsfall mit der ersten Behandlung oder Untersuchung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge – Leistungen setzen eine medizinisch notwendige Heilbehandlung voraus und gelten auch für Prophylaxe und Bleaching.
Damit wir leisten, müssen Sie sich in einer Heilbehandlung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge befinden.
Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein. Medizinisch notwendig bedeutet:
- Die Behandlung eignet sich für den Behandlungserfolg.
- Und sie ist erforderlich.
Beides muss man zum Zeitpunkt der Behandlung bejahen können – nach objektiven medizinischen Kriterien und wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Wir leisten auch in diesen Fällen:
- Sie lassen sich in einer Zahnarztpraxis vorsorglich behandeln (Prophylaxe).
- Sie lassen Ihre Zähne aufhellen (Bleaching).
Beginn des Versicherungsfalls:
Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch, wenn noch keine oder keine richtige Diagnose existiert.
Ende des Versicherungsfalls:
Der Versicherungsfall endet, wenn Sie aus medizinischen Gründen keine Behandlung mehr benötigen.
Neuer Versicherungsfall:
Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie während der Behandlung auch wegen einer anderen Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden müssen. Das setzt voraus, dass die Krankheit oder Unfallfolge mit der bereits behandelten nicht zusammenhängt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Damit der Tarif zahlt, muss eine Behandlung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge stattfinden, die medizinisch sinnvoll und erforderlich ist. Darüber hinaus werden auch Vorsorge (Prophylaxe) und das Aufhellen der Zähne (Bleaching) berücksichtigt. Der Versicherungsfall läuft von der ersten Behandlung oder Untersuchung bis zu dem Zeitpunkt, an dem keine Behandlung mehr nötig ist. Kommt eine unabhängige weitere Erkrankung hinzu, gilt sie als eigener Versicherungsfall. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch, wenn noch keine oder keine richtige Diagnose existiert.
Was bedeutet „medizinisch notwendig“?
Medizinisch notwendig bedeutet, dass sich die Behandlung für den Behandlungserfolg eignet und erforderlich ist. Beides muss zum Zeitpunkt der Behandlung nach objektiven medizinischen Kriterien und wissenschaftlichen Erkenntnissen bejaht werden können.
Sind Prophylaxe und Bleaching abgedeckt?
Ja. Es wird auch geleistet, wenn Sie sich in einer Zahnarztpraxis vorsorglich behandeln lassen (Prophylaxe) oder Ihre Zähne aufhellen lassen (Bleaching).
Wann endet der Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall endet, wenn Sie aus medizinischen Gründen keine Behandlung mehr benötigen.
Wann beginnt ein neuer Versicherungsfall?
Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie während der Behandlung auch wegen einer anderen Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden müssen. Voraussetzung ist, dass diese mit der bereits behandelten nicht zusammenhängt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024