Im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz beginnt der Versicherungsschutz ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern der erste Beitrag pünktlich gezahlt wird. Hier erfahren Sie, wann der Schutz startet, woraus sich der Vertrag zusammensetzt und wann der Versicherungsschutz endet.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen. Zahlen Sie diesen erst später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den Beitrag erhalten haben.
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Ausnahme: Wenn der Versicherungsfall eintritt, nachdem Sie den Tarif abgeschlossen haben, zahlen wir für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
Bestandteile des Vertrags:
Der Vertrag setzt sich zusammen aus:
- dem Versicherungsschein.
- den schriftlichen Vereinbarungen.
- diesen Versicherungsbedingungen.
- den gesetzlichen Vorschriften.
Ende des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt auch für laufende Behandlungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Zahn75-Tarif greift ohne Wartezeit, sobald der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt ist. Zahlen Sie später, verschiebt sich der Start des Schutzes entsprechend. Behandlungen, die schon vor dem Beginn liegen, werden nicht übernommen – nur der Teil, der zeitlich nach dem Beginn liegt, kann erstattet werden. Der Vertrag stützt sich auf mehrere Bestandteile, und mit dem Vertragsende endet auch der Schutz für noch laufende Behandlungen.
Häufige Fragen
Gibt es beim Tarif Zahn75 Wartezeiten?
Nein. Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Zahlen Sie den ersten Beitrag erst später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn der Beitrag eingegangen ist.
Werden Versicherungsfälle vor Beginn des Schutzes bezahlt?
Für Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungsschutzes wird nicht geleistet. Tritt der Fall nach Abschluss des Tarifs ein, wird für den Teil gezahlt, der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
Woraus besteht der Vertrag?
Der Vertrag setzt sich zusammen aus dem Versicherungsschein, den schriftlichen Vereinbarungen, den Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.
Was gilt für laufende Behandlungen bei Vertragsende?
Der Versicherungsschutz endet mit dem Vertragsende. Das gilt auch für laufende Behandlungen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024