Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gibt es klar definierte Fälle, in denen Leistungen ausgeschlossen oder reduziert werden: Dazu zählen anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen, Übermaß-Behandlungen sowie bestimmte zahnmedizinische und kieferorthopädische Behandlungen. Hier erfahren Sie, was jeweils dahinter steckt.
Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich Leistungsausschlüssen und -reduzierungen folgende Regelungen:
Wehrdienst-Beschädigung:
- Wir zahlen nicht für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen.
Übermaß-Behandlung:
- Wir können unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Dafür muss eine Übermaß-Behandlung vorliegen.
- Eine Übermaß-Behandlung ist eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, die das medizinisch notwendige Maß übersteigt (bitte vergleichen Sie dazu Ziffer 2.14).
Zahnmedizinische Behandlung:
- Wir zahlen keine zahnärztlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit einer zahnmedizinischen oder kieferorthopädischen Behandlung stehen.
- Eine zahnmedizinische Behandlung ist die auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Vorbeugung, Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif erstattet nicht in jedem Fall alle Kosten. Bei anerkannten Wehrdienst-Beschädigungen erfolgt keine Zahlung. Wenn eine Behandlung über das medizinisch notwendige Maß hinausgeht, kann die Leistung auf einen angemessenen Betrag reduziert werden. Zudem sind zahnärztliche Leistungen im Rahmen einer zahnmedizinischen oder kieferorthopädischen Behandlung nicht abgedeckt. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Werden anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen erstattet?
Nein. Für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen erfolgt keine Zahlung.
Was ist eine Übermaß-Behandlung?
Eine Übermaß-Behandlung ist eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, die das medizinisch notwendige Maß übersteigt. Weitere Hinweise finden Sie unter Ziffer 2.14. In einem solchen Fall können die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
Sind zahnmedizinische Behandlungen abgedeckt?
Zahnärztliche Leistungen, die im Zusammenhang mit einer zahnmedizinischen oder kieferorthopädischen Behandlung stehen, werden nicht gezahlt.
Was zählt zu einer zahnmedizinischen Behandlung?
Eine zahnmedizinische Behandlung ist die auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Vorbeugung, Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.