In der Privaten Krankenversicherung Plus70 der Allianz gehen Ansprüche gegen andere Kostenträger wie die gesetzliche Unfall- oder Rentenversicherung sowie die Heil- oder Unfallfürsorge der Zahlung des Versicherers vor. Auf Wunsch tritt die Allianz dennoch in Vorleistung, wenn Sie Ihren Anspruch abtreten. Zudem gelten Melde- und Mitwirkungspflichten, deren Verletzung die Leistung einschränken kann.
Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gilt bezüglich der Regelung „Hier müssen andere zuerst zahlen“ Folgendes:
Vorrang anderer Kostenträger:
Wenn Sie Ansprüche gegen einen anderen Kostenträger haben, gehen diese unserer Zahlung vor. Andere Kostenträger sind:
- gesetzliche Unfall- oder Rentenversicherung,
- gesetzliche Heil- oder Unfallfürsorge.
Vorleistung auf Wunsch:
Wenn Sie es wünschen, zahlen wir auch als Erster. Dafür müssen Sie uns Ihren Anspruch gegen den anderen Kostenträger abtreten, soweit wir zahlen.
Krankenhaus-Tagegeld:
Haben Sie das Krankenhaus-Tagegeld gewählt, erhalten Sie es unabhängig davon, ob ein Anderer die Krankenhaus-Kosten übernimmt.
Ihre Pflichten:
- Wenn Sie für Ihre Behandlung auch bei einer anderen privaten Krankenversicherung Ansprüche haben, müssen Sie uns so schnell wie möglich informieren.
- Außerdem müssen Sie sich von einem Arzt, den wir beauftragen, untersuchen lassen, wenn wir das verlangen.
Folgen einer Pflichtverletzung:
Wir müssen nicht oder zum Teil nicht leisten, wenn Sie eine dieser Pflichten verletzen. Das regelt § 28 Absätze 2 bis 3 Versicherungsvertragsgesetz.
Die Kenntnis und das Verhalten der versicherten Person stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten gleich. Die Verhaltenspflichten müssen deshalb nicht nur von Ihnen erfüllt werden, sondern auch von der versicherten Person.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Gibt es für Ihre Behandlung einen anderen zuständigen Kostenträger, so zahlt dieser vorrangig – die Allianz leistet dann nachrangig. Möchten Sie dennoch zuerst von der Allianz Geld erhalten, können Sie Ihren Anspruch gegen den anderen Kostenträger abtreten. Wichtig ist, dass Sie Doppelversicherungen bei anderen privaten Krankenversicherungen rasch melden und einer angeforderten ärztlichen Untersuchung nachkommen, da sonst die Leistung ganz oder teilweise entfallen kann.
Häufige Fragen
Welche Kostenträger zahlen vor der Allianz?
Vorrangig zahlen die gesetzliche Unfall- oder Rentenversicherung sowie die gesetzliche Heil- oder Unfallfürsorge. Ansprüche gegen diese gehen der Zahlung der Allianz vor.
Kann die Allianz trotzdem zuerst zahlen?
Ja. Wenn Sie es wünschen, zahlt die Allianz auch als Erster. Dafür müssen Sie Ihren Anspruch gegen den anderen Kostenträger abtreten, soweit die Allianz zahlt.
Wird das Krankenhaus-Tagegeld angerechnet?
Nein. Haben Sie das Krankenhaus-Tagegeld gewählt, erhalten Sie es unabhängig davon, ob ein Anderer die Krankenhaus-Kosten übernimmt.
Welche Pflichten habe ich bei Ansprüchen gegenüber einer anderen privaten Krankenversicherung?
Sie müssen die Allianz so schnell wie möglich informieren, wenn Sie für Ihre Behandlung auch bei einer anderen privaten Krankenversicherung Ansprüche haben. Außerdem müssen Sie sich von einem beauftragten Arzt untersuchen lassen, wenn dies verlangt wird.
Was passiert bei einer Pflichtverletzung?
Verletzen Sie eine dieser Pflichten, muss die Allianz nicht oder zum Teil nicht leisten. Das regelt § 28 Absätze 2 bis 3 Versicherungsvertragsgesetz. Auch das Verhalten der versicherten Person wird dabei berücksichtigt.