Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz richtet sich der Beitrag nach dem Alter und ändert sich nach dem 16. und 21. Geburtstag. Zusätzlich kann der Beitrag während der Vertragslaufzeit angepasst werden, wenn die Rechnungsgrundlagen um mehr als 5 Prozent abweichen. Wie die Beobachtungseinheiten funktionieren und wann eine Anpassung wirksam wird, erfahren Sie hier.
Altersabhängiger Beitrag:
Ab Beginn des Monats, der auf den 16. oder 21. Geburtstag der versicherten Person folgt, müssen Sie den Beitrag zahlen, der im Tarif für die nächste Altersstufe vorgesehen ist.
Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch einen vereinbarten Risikozuschlag entsprechend ändern.
Änderung von Rechnungsgrundlagen:
Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertragslaufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergeben.
Für diese Auswertung werden die versicherten Personen nach ihrem Alter in sogenannte Beobachtungseinheiten unterteilt:
- Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 20 Jahre)
- Erwachsene (ab 21 Jahre)
Wir überprüfen und passen jede Beobachtungseinheit getrennt an.
Wir informieren Sie über die Anpassung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen Ihnen die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach unserer Information wirksam.
Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch einen vereinbarten Risikozuschlag und die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung entsprechend ändern.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag im Tarif Plus70 kann sich aus zwei Gründen verändern: Zum einen steigt er automatisch, wenn Sie nach Ihrem 16. oder 21. Geburtstag in die nächste Altersstufe wechseln. Zum anderen kann der Beitrag während der Vertragslaufzeit angepasst werden, wenn sich die zugrunde liegenden Berechnungen deutlich verändern. Über solche Anpassungen werden Sie schriftlich informiert und erfahren die Gründe dafür.
Häufige Fragen
Wann ändert sich mein Beitrag aufgrund des Alters?
Ab Beginn des Monats, der auf den 16. oder 21. Geburtstag der versicherten Person folgt, gilt der Beitrag der nächsten Altersstufe.
Wann darf die Allianz den Beitrag während der Vertragslaufzeit anpassen?
Eine Anpassung ist möglich, wenn die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt sind und die Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergibt.
Was sind Beobachtungseinheiten?
Die versicherten Personen werden nach ihrem Alter unterteilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahre sowie Erwachsene ab 21 Jahre. Jede Beobachtungseinheit wird getrennt überprüft und angepasst.
Wie werde ich über eine Beitragsanpassung informiert?
Die Information erfolgt in Textform, etwa per Brief, Fax oder E-Mail, unter Nennung der maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach der Information wirksam.
Können sich Risikozuschlag und Selbstbeteiligung ebenfalls ändern?
Ja. Bei einer Änderung der Beiträge können ein vereinbarter Risikozuschlag und die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung entsprechend geändert werden.