Wer mit der Allianz Private Krankenversicherung im Tarif Plus70 nicht zufrieden ist, kann sich direkt an den Versicherer, den Vermittler, den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung oder die BaFin wenden. Auch die Online-Streitbeilegungsplattform der EU und der Rechtsweg stehen offen – hier finden Sie alle Anschriften und Wege im Überblick.
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
Beschwerde beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
An den Ombudsmann können sich Versicherungsnehmer und versicherte Personen mit Beschwerden über ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Beschwerden über den Versicherungsvermittler im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen wenden.
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag.
Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Wege (etwa über eine Website oder via E-Mail) geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform (Website: www.ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Die folgenden Untersuchungen und Höchstbeträge sind nur für "MeinVorsorgeprogramm" relevant (siehe Ziffer 2.5). Das heißt:
- (1) Wir erstatten die Kosten bis zu diesen Höchstbeträgen ohne Abzug der Selbstbeteiligung und
- (2) Sie behalten Ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung nach Ziffer 5.4.
Wenn Sie nicht an "MeinVorsorgeprogramm" teilnehmen, erstatten wir Ihnen die Kosten auch für andere Vorsorge-Untersuchungen und über die genannten Höchstbeträge hinaus. Dabei ziehen wir jedoch die Selbstbeteiligung ab. Eine Beitragsrückerstattung ist dann ausgeschlossen.
Leistung – Höchstbetrag:
- Gesundheits-Check-up für Personen ab 16 Jahren. Screening auf Chlamydien. – ,00 Euro je Kalenderjahr.
- Gesundheits-Check-up für Personen ab 21 Jahren. Check-up Herz-Kreislauf-Gefäß. – ,00 Euro je Kalenderjahr.
- Check-up Lunge. – ,00 Euro je Kalenderjahr.
- Check-up Niere. – ,00 Euro je Kalenderjahr.
- Screening auf Glaukom. – ,00 Euro je Kalenderjahr.
- Screening auf Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektionen. – ,00 Euro je Kalenderjahr.
- Screening auf Osteoporose. – ,00 Euro je Kalenderjahr.
- Screening der Bauchschlagader für Männer. – ,00 Euro innerhalb von 5 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
- Krebs-Früherkennung für Personen ab 21 Jahren. Krebsvorsorge - Darm - Darmspiegelung. – ,00 Euro innerhalb von 5 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
- Krebsvorsorge - Darm - Immunologischer Stuhltest. – ,00 Euro je Kalenderjahr.
- Krebsvorsorge - Harnblase. – ,00 Euro je Kalenderjahr.
- Krebsvorsorge - Haut. – ,00 Euro je Kalenderjahr.
- Krebsvorsorge für Frauen. – ,00 Euro je Kalenderjahr.
- Krebsvorsorge Frau - Mammografie. – ,00 Euro je Kalenderjahr.
- Krebsvorsorge für Männer. – ,00 Euro je Kalenderjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit dem Versicherer unzufrieden, gibt es mehrere Anlaufstellen: Sie können sich zunächst direkt an die Allianz oder Ihren Vermittler wenden. Bleibt eine Beschwerde offen, steht der Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung als unabhängige Schlichtungsstelle bereit. Auch die Aufsichtsbehörde BaFin und – bei online geschlossenen Verträgen – die EU-Streitbeilegungsplattform kommen infrage. Der Weg zu den Gerichten bleibt Ihnen unabhängig davon jederzeit offen.
Häufige Fragen
An wen kann ich meine Beschwerde zuerst richten?
Sie können sich direkt an die Allianz wenden oder Ihre Beschwerde an den Versicherungsvermittler richten. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/.
Was macht der Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung?
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. An ihn können sich Versicherungsnehmer und versicherte Personen mit Beschwerden über ihren Versicherer oder den Versicherungsvermittler wenden (Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de).
Kann ich mich auch an die Aufsichtsbehörde wenden?
Ja. Die Allianz unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch dorthin wenden.
Was gilt bei online geschlossenen Verträgen?
Haben Sie als Verbraucher den Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen (etwa über eine Website oder via E-Mail), können Sie die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (www.ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet.
Bleibt mir trotz Beschwerde der Rechtsweg offen?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.