Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz werden digitale Gesundheitsanwendungen zu 100 Prozent der Kosten erstattet – vorausgesetzt, sie sind verordnet, im gesetzlichen Verzeichnis gelistet oder als erstattungsfähig anerkannt. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten ausgeschlossen sind.
Digitale Gesundheitsanwendungen – 100 Prozent der Kosten:
Wir erstatten die Kosten für die Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen. Diese sind Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung.
Ihre Hauptfunktion beruht wesentlich auf digitalen Technologien. Sie sind dazu bestimmt, Ihre Gesundheit zu fördern oder die Erkennung, Überwachung und Behandlung Ihrer Krankheiten zu unterstützen.
Nicht erstattet werden:
Wir leisten nicht für Sachen und sonstige Gegenstände, die für die Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere:
- Anschaffungs-, Unterhalts- oder Betriebskosten etwa für elektronische Geräte
- Betriebssysteme
- Strom oder Batterien
Voraussetzungen für die Erstattung:
Dafür muss eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:
- (1) Die digitale Gesundheitsanwendung ist von einem in Ziffer 2.1 genannten Leistungserbringer verordnet worden.
- (2) Die digitale Gesundheitsanwendung ist im Verzeichnis nach § 139e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch enthalten.
- (3) Wir haben die Erstattungsfähigkeit anerkannt, weil wir die digitale Gesundheitsanwendung für Ihre Behandlung für sinnvoll halten.
Was bedeutet das konkret?
Digitale Gesundheitsanwendungen sind zugelassene Medizinprodukte, die überwiegend auf digitaler Technik beruhen und Ihre Gesundheit unterstützen sollen. Im Tarif Zahn90 werden die Kosten für deren Nutzung vollständig übernommen, wenn eine der genannten Bedingungen zutrifft. Geräte oder laufende Betriebskosten wie Strom oder Batterien gehören jedoch nicht zum erstattungsfähigen Leistungsumfang.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung für digitale Gesundheitsanwendungen?
Die Kosten für die Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen werden zu 100 Prozent erstattet.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Erstattung erfüllt sein?
Es muss eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein: Die Anwendung ist von einem in Ziffer 2.1 genannten Leistungserbringer verordnet, sie ist im Verzeichnis nach § 139e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch enthalten, oder die Erstattungsfähigkeit wurde anerkannt, weil sie für Ihre Behandlung für sinnvoll gehalten wird.
Was sind digitale Gesundheitsanwendungen?
Es handelt sich um Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung. Ihre Hauptfunktion beruht wesentlich auf digitalen Technologien und sie sind dazu bestimmt, Ihre Gesundheit zu fördern oder die Erkennung, Überwachung und Behandlung Ihrer Krankheiten zu unterstützen.
Werden auch Geräte oder Betriebskosten übernommen?
Nein. Für Sachen und sonstige Gegenstände, die für die Nutzung eingesetzt werden, wird nicht geleistet. Dazu zählen insbesondere Anschaffungs-, Unterhalts- oder Betriebskosten etwa für elektronische Geräte, Betriebssysteme, Strom oder Batterien.