Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz umfasst der Versicherungsschutz Folgendes:
- Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen. Zahlen Sie diesen erst später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den Beitrag erhalten haben. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Ausnahme: Wenn der Versicherungsfall eintritt, nachdem Sie den Tarif abgeschlossen haben, zahlen wir für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
- Bestandteile des Vertrags
Der Vertrag setzt sich zusammen aus:
(1) dem Versicherungsschein.
(2) den schriftlichen Vereinbarungen.
(3) diesen Versicherungsbedingungen.
(4) den gesetzlichen Vorschriften.
- Ende des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt auch für laufende Behandlungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Versicherungsschutz / Private Krankenversicherung Zahn90
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