Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz beginnt der Versicherungsschutz ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt, sobald der erste Beitrag pünktlich gezahlt wird. Der Beitrag zeigt, woraus sich der Vertrag zusammensetzt und wann der Schutz endet.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen. Zahlen Sie diesen erst später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den Beitrag erhalten haben.
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht.
Ausnahme: Wenn der Versicherungsfall eintritt, nachdem Sie den Tarif abgeschlossen haben, zahlen wir für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
Bestandteile des Vertrags:
Der Vertrag setzt sich zusammen aus:
- dem Versicherungsschein.
- den schriftlichen Vereinbarungen.
- diesen Versicherungsbedingungen.
- den gesetzlichen Vorschriften.
Ende des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt auch für laufende Behandlungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift ohne Wartezeit ab dem vereinbarten Termin, sofern Sie den ersten Beitrag rechtzeitig überweisen. Zahlen Sie später, verschiebt sich auch der Start. Was bereits vor Vertragsbeginn passiert ist, ist nicht abgedeckt – tritt ein Fall aber nach Abschluss ein, wird der Anteil nach Schutzbeginn übernommen. Der Vertrag stützt sich auf mehrere Grundlagen und endet zusammen mit dem Vertrag, auch bei noch laufenden Behandlungen.
Häufige Fragen
Gibt es beim Tarif Zahn90 Wartezeiten?
Nein. Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Zahlen Sie den ersten Beitrag erst später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn die Allianz den Beitrag erhalten hat.
Sind Versicherungsfälle vor Beginn des Schutzes abgedeckt?
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Tritt der Versicherungsfall jedoch ein, nachdem Sie den Tarif abgeschlossen haben, wird für den Teil gezahlt, der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
Woraus besteht der Vertrag?
Der Vertrag setzt sich zusammen aus dem Versicherungsschein, den schriftlichen Vereinbarungen, diesen Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.
Was gilt bei laufenden Behandlungen zum Vertragsende?
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt auch für laufende Behandlungen.