Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz richtet sich der Beitrag nach dem Alter der versicherten Person und kann sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe erhöhen. Zusätzlich sind Anpassungen bei geänderten Rechnungsgrundlagen möglich – wann das gilt, welche Grenze von mehr als 5 Prozent maßgeblich ist und ab wann die Änderung wirksam wird, erfahren Sie hier.
Altersabhängiger Beitrag:
Ab Beginn des Monats, der auf den 16. oder 21. Geburtstag der versicherten Person folgt, müssen Sie den Beitrag zahlen, der im Tarif für die nächste Altersstufe vorgesehen ist. Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch einen vereinbarten Risikozuschlag entsprechend ändern.
Änderung von Rechnungsgrundlagen:
Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertragslaufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergeben.
Für diese Auswertung werden die versicherten Personen nach ihrem Alter in sogenannte Beobachtungseinheiten unterteilt:
- Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 20 Jahre)
- Erwachsene (ab 21 Jahre)
Wir überprüfen und passen jede Beobachtungseinheit getrennt an. Wir informieren Sie über die Anpassung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen Ihnen die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach unserer Information wirksam. Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch einen vereinbarten Risikozuschlag entsprechend ändern.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beitrag im Tarif Zahn90 kann sich aus zwei Gründen ändern: Erstens, wenn Sie eine neue Altersstufe erreichen – dann gilt ab dem Folgemonat der Beitrag der nächsten Stufe. Zweitens, wenn sich die Rechnungsgrundlagen so stark verändern, dass eine Überprüfung eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergibt. Über eine solche Anpassung werden Sie schriftlich informiert und die Gründe werden Ihnen genannt.
Häufige Fragen
Wann ändert sich mein Beitrag aufgrund des Alters?
Ab Beginn des Monats, der auf den 16. oder 21. Geburtstag der versicherten Person folgt, zahlen Sie den Beitrag, der im Tarif für die nächste Altersstufe vorgesehen ist.
Ab welcher Abweichung darf der Beitrag wegen geänderter Rechnungsgrundlagen angepasst werden?
Die Gegenüberstellung muss eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergeben. Zudem müssen die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt sein.
In welche Beobachtungseinheiten werden die versicherten Personen eingeteilt?
In Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 20 Jahre) sowie Erwachsene (ab 21 Jahre). Jede Beobachtungseinheit wird getrennt überprüft und angepasst.
Wie werde ich über eine Beitragsanpassung informiert?
Sie werden in Textform informiert, etwa per Brief, Fax oder E-Mail. Dabei werden Ihnen die maßgeblichen Gründe genannt.
Ab wann wird eine Anpassung der Rechnungsgrundlagen wirksam?
Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach der Information wirksam.