Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten bestimmte Leistungsausschlüsse und -reduzierungen: So wird für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen nicht gezahlt, und bei einer Übermaß-Behandlung können die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich Leistungsausschlüssen und -reduzierungen folgende Bestimmungen:
Wehrdienst-Beschädigung:
- Wir zahlen nicht für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen.
Übermaß-Behandlung:
- Wir können unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Dafür muss eine Übermaß-Behandlung vorliegen.
- Eine Übermaß-Behandlung ist eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, die das medizinisch notwendige Maß übersteigt (bitte vergleichen Sie dazu Ziffer 2.12).
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif zahlt nicht für Schäden, die als Wehrdienst-Beschädigung anerkannt sind. Außerdem darf der Versicherer die Erstattung kürzen, wenn eine Behandlung über das medizinisch notwendige Maß hinausgeht – in diesem Fall wird nur ein angemessener Betrag übernommen.
Häufige Fragen
Werden anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen erstattet?
Nein. Für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen wird nicht gezahlt.
Was ist eine Übermaß-Behandlung?
Eine Übermaß-Behandlung ist eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, die das medizinisch notwendige Maß übersteigt (siehe Ziffer 2.12).
Was passiert bei einer Übermaß-Behandlung mit der Leistung?
Die Leistungen können auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden, sofern eine Übermaß-Behandlung vorliegt.
Wo finde ich die Regelung zur Übermaß-Behandlung?
Für Details zur Übermaß-Behandlung wird auf Ziffer 2.12 verwiesen.