Im Tarif Zahn100 der Allianz Private Krankenversicherung werden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel erstattet, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Dank Innovationsgarantie passt sich der Schutz automatisch an künftige, neu anerkannte Methoden an – ohne dass Sie selbst tätig werden müssen.
Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden folgende Regelungen:
Anerkannte Methoden und Arzneimittel:
Wir zahlen für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Innovationsgarantie:
Das gilt auch für solche Methoden und Arzneimittel, die es heute noch nicht gibt und die erst in Zukunft anerkannt werden. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an solche Innovationen an. Sie müssen dafür nichts tun (Innovationsgarantie).
Weitere Methoden und Arzneimittel:
Wir zahlen zudem für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Wir können dann auf den Betrag kürzen, der für eine schulmedizinische Methode oder ein solches Arzneimittel angefallen wäre.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Methoden und Arzneimittel abgedeckt, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Durch die Innovationsgarantie profitieren Sie automatisch auch von künftigen, neu anerkannten Verfahren. Kommen alternative oder ergänzende Methoden zum Einsatz, kann die Erstattung auf den Betrag begrenzt werden, der für eine schulmedizinische Lösung angefallen wäre.
Häufige Fragen
Welche Behandlungsmethoden werden erstattet?
Erstattet werden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Was bedeutet die Innovationsgarantie?
Der Versicherungsschutz gilt auch für Methoden und Arzneimittel, die es heute noch nicht gibt und die erst in Zukunft anerkannt werden. Der Schutz passt sich automatisch an solche Innovationen an, ohne dass Sie etwas tun müssen.
Werden auch alternative Methoden bezahlt?
Ja, es werden auch Methoden und Arzneimittel gezahlt, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben oder angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Kann die Erstattung gekürzt werden?
Bei solchen alternativen Methoden und Arzneimitteln kann auf den Betrag gekürzt werden, der für eine schulmedizinische Methode oder ein solches Arzneimittel angefallen wäre.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024