Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz beginnt der Versicherungsschutz ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern der erste Beitrag pünktlich gezahlt wird. Erfahren Sie, wie sich der Vertrag zusammensetzt und wann der Schutz beginnt und endet.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen. Zahlen Sie diesen erst später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den Beitrag erhalten haben.
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Ausnahme: Wenn der Versicherungsfall eintritt, nachdem Sie den Tarif abgeschlossen haben, zahlen wir für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
Bestandteile des Vertrags
Der Vertrag setzt sich zusammen aus:
- dem Versicherungsschein.
- den schriftlichen Vereinbarungen.
- diesen Versicherungsbedingungen.
- den gesetzlichen Vorschriften.
Ende des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt auch für laufende Behandlungen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald Sie den ersten Beitrag rechtzeitig überweisen, sind Sie ab dem vereinbarten Termin geschützt – eine Wartezeit gibt es nicht. Verspätet sich die Zahlung, verschiebt sich auch der Start. Was bereits vor Beginn passiert ist, ist grundsätzlich nicht abgedeckt; nur der Anteil einer Behandlung, der nach dem Start liegt, wird berücksichtigt. Grundlage Ihres Schutzes sind Versicherungsschein, schriftliche Absprachen, die Bedingungen und die gesetzlichen Regeln. Mit dem Vertragsende läuft auch der Schutz aus – ebenso für Behandlungen, die noch laufen.
Häufige Fragen
Gibt es im Tarif Zahn100 Wartezeiten?
Nein. Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Zahlen Sie den ersten Beitrag erst später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn die Allianz den Beitrag erhalten hat.
Sind Versicherungsfälle vor Beginn des Schutzes abgedeckt?
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Tritt der Versicherungsfall nach Abschluss des Tarifs ein, wird für den Teil gezahlt, der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Vertrag zusammen?
Der Vertrag besteht aus dem Versicherungsschein, den schriftlichen Vereinbarungen, den Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt auch für laufende Behandlungen.