Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz zahlen Sie einen geschlechtsunabhängig berechneten Monatsbeitrag, der im Versicherungsschein steht. Erfahren Sie, wann der erste und die folgenden Beiträge fällig sind, wie das Lastschriftverfahren funktioniert und wann ein anteiliger Tagesbeitrag berechnet wird.
Monatsbeitrag
Sie müssen einen Monatsbeitrag zahlen. Dieser steht in Ihrem aktuellen Versicherungsschein.
Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und den Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt sind.
Zahlungstermine
- Sie müssen den ersten Beitrag zum Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versicherungsschein.
- Die folgenden Beiträge müssen Sie immer zum Monatsersten zahlen.
Zahlung per Lastschrift
Ist mit Ihnen vereinbart, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), müssen Sie uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir können verlangen, dass Sie es in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilen.
Ausnahme Tagesbeitrag
Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der die versicherte Person bei uns versichert ist. Wenn die Versicherung nicht am Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft, verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats, an denen die versicherte Person bei uns versichert ist. Als Tagesbeitrag gilt 1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.
Wenn wir wegen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten, müssen Sie den Beitrag jedoch bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen für den Tarif Zahn100 einen festen Monatsbeitrag, dessen Höhe Sie in Ihrem Versicherungsschein finden. Der erste Beitrag ist zum Versicherungsbeginn fällig, alle weiteren jeweils zum Ersten des Monats. Beginnt oder endet Ihr Vertrag mitten im Monat, zahlen Sie nur für die tatsächlich versicherten Tage einen anteiligen Beitrag. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe meines Monatsbeitrags?
Die Höhe Ihres Monatsbeitrags steht in Ihrem aktuellen Versicherungsschein.
Wann muss ich meine Beiträge zahlen?
Den ersten Beitrag zahlen Sie zum Versicherungsbeginn; das Datum steht im Versicherungsschein. Die folgenden Beiträge sind jeweils zum Monatsersten fällig.
Wie wird der Tagesbeitrag berechnet?
Als Tagesbeitrag gilt 1/30 des Monatsbeitrags. Beginnt die Versicherung nicht am Monatsanfang oder läuft sie vor dem Monatsende aus, wird der Beitrag nur für die versicherten Tage dieses Monats verlangt. Es wird auf volle Cent aufgerundet.
Was benötige ich für die Zahlung per Lastschrift?
Wenn der Beitrag von Ihrem Konto eingezogen werden soll, müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Es kann verlangt werden, dass Sie es in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilen.
Wie wirkt sich ein Rücktritt oder eine Anfechtung auf die Beitragspflicht aus?
Bei Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz oder bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung müssen Sie den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen die Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.