Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz endet der Vertrag beim Tod des Versicherungsnehmers für alle versicherten Personen. Erfahren Sie, wann der Versicherungsschutz bei einem Todesfall für einzelne versicherte Personen ausläuft.
Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich des Todesfalls folgende Regelungen:
- Der Vertrag endet für alle versicherten Personen an dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer stirbt.
- Stirbt eine versicherte Person, endet er für diese an ihrem Todestag.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz ist an die Person des Versicherungsnehmers geknüpft: Verstirbt der Versicherungsnehmer, läuft der Vertrag für alle mitversicherten Personen zum Todestag aus. Betrifft der Todesfall dagegen nur eine mitversicherte Person, endet der Schutz allein für diese Person an ihrem Todestag – für die übrigen Personen bleibt er bestehen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Der Vertrag endet für alle versicherten Personen an dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer stirbt.
Was gilt, wenn eine mitversicherte Person stirbt?
Stirbt eine versicherte Person, endet der Vertrag für diese an ihrem Todestag.
Zu welchem Zeitpunkt endet der Versicherungsschutz im Todesfall?
Der Schutz endet am Todestag – beim Tod des Versicherungsnehmers für alle versicherten Personen, beim Tod einer versicherten Person für diese Person.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Diese Regelungen gelten im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz.