Für das Bleaching übernimmt die Allianz im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung 100 Prozent der Kosten – bis zu 150 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Erstattet werden die Aufwendungen für die Zahnaufhellung.
Unsere Zahlung – Bleaching:
- 100 Prozent der Kosten, bis 150 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Leistungsumfang:
Wir erstatten die Kosten für die Zahnaufhellung (Bleaching).
Was bedeutet das konkret?
Wenn du deine Zähne aufhellen lässt (Bleaching), beteiligt sich der Tarif an den Kosten. Innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren werden die vollen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 Euro erstattet.
Häufige Fragen
Wird Bleaching im Tarif Zahn75 erstattet?
Ja, die Kosten für die Zahnaufhellung (Bleaching) werden erstattet.
Wie viel wird für das Bleaching gezahlt?
Es werden 100 Prozent der Kosten erstattet, bis zu 150 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Höchstgrenze von 150 Euro?
Die Grenze von 150 Euro gilt innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Welche Leistung ist mit Bleaching gemeint?
Gemeint ist die Zahnaufhellung (Bleaching).