Der Zahntarif Zahn75 der Allianz Private Krankenversicherung leistet, wenn Sie sich wegen einer Krankheit oder Unfallfolge in medizinisch notwendiger Heilbehandlung befinden – und zahlt zusätzlich bei vorsorglicher Behandlung (Prophylaxe) und beim Aufhellen der Zähne (Bleaching). Erfahren Sie, wann der Versicherungsfall beginnt, wann er endet und wann ein neuer Fall entsteht.
Damit wir leisten:
Sie müssen sich in einer Heilbehandlung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge befinden.
Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein. Medizinisch notwendig bedeutet:
- Die Behandlung eignet sich für den Behandlungserfolg.
- Und sie ist erforderlich.
Beides muss man zum Zeitpunkt der Behandlung bejahen können – nach objektiven medizinischen Kriterien und wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Wir leisten auch in diesen Fällen:
- Sie lassen sich in einer Zahnarztpraxis vorsorglich behandeln (Prophylaxe).
- Sie lassen Ihre Zähne aufhellen (Bleaching).
Beginn des Versicherungsfalls:
Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch, wenn noch keine oder keine richtige Diagnose existiert.
Ende des Versicherungsfalls:
Der Versicherungsfall endet, wenn Sie aus medizinischen Gründen keine Behandlung mehr benötigen.
Neuer Versicherungsfall:
Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie während der Behandlung auch wegen einer anderen Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden müssen. Das setzt voraus, dass die Krankheit oder Unfallfolge mit der bereits behandelten nicht zusammenhängt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Der Tarif springt ein, wenn eine zahnärztliche Behandlung wegen einer Erkrankung oder Unfallfolge medizinisch sinnvoll und erforderlich ist. Zusätzlich sind Vorsorge (Prophylaxe) und Zahnaufhellung (Bleaching) abgedeckt. Der Zeitraum, für den geleistet wird, beginnt mit der ersten Behandlung oder Untersuchung und endet, sobald keine Behandlung mehr nötig ist. Kommt während dieser Zeit eine andere, unabhängige Erkrankung hinzu, zählt sie als eigener Fall.
Häufige Fragen
Wann leistet der Tarif Zahn75?
Es wird geleistet, wenn Sie sich wegen einer Krankheit oder Unfallfolge in einer Heilbehandlung befinden und diese Behandlung medizinisch notwendig ist.
Was bedeutet „medizinisch notwendig“?
Medizinisch notwendig bedeutet, dass sich die Behandlung für den Behandlungserfolg eignet und erforderlich ist. Beides muss zum Zeitpunkt der Behandlung nach objektiven medizinischen Kriterien und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu bejahen sein.
Sind Prophylaxe und Bleaching abgedeckt?
Ja. Es wird auch geleistet, wenn Sie sich in einer Zahnarztpraxis vorsorglich behandeln lassen (Prophylaxe) oder wenn Sie Ihre Zähne aufhellen lassen (Bleaching).
Wann beginnt und endet der Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals behandeln oder untersuchen lassen – auch dann, wenn noch keine oder keine richtige Diagnose existiert. Er endet, wenn Sie aus medizinischen Gründen keine Behandlung mehr benötigen.
Wann beginnt ein neuer Versicherungsfall?
Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie während der Behandlung auch wegen einer anderen Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden müssen, die mit der bereits behandelten nicht zusammenhängt.