Im Tarif Zahn75 der Allianz privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag vom Alter ab und kann sich zum 16. sowie 21. Geburtstag ändern. Zudem darf der Versicherer die Beiträge bei geänderten Rechnungsgrundlagen anpassen – hier lesen Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten und wann die Anpassung wirksam wird.
Altersabhängiger Beitrag
Ab Beginn des Monats, der auf den 16. oder 21. Geburtstag der versicherten Person folgt, müssen Sie den Beitrag zahlen, der im Tarif für die nächste Altersstufe vorgesehen ist.
Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch einen vereinbarten Risikozuschlag entsprechend ändern.
Änderung von Rechnungsgrundlagen
Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertragslaufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergeben.
Für diese Auswertung werden die versicherten Personen nach ihrem Alter in sogenannte Beobachtungseinheiten unterteilt:
- Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 20 Jahre)
- Erwachsene (ab 21 Jahre)
Wir überprüfen und passen jede Beobachtungseinheit getrennt an.
Wir informieren Sie über die Anpassung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen Ihnen die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach unserer Information wirksam.
Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch einen vereinbarten Risikozuschlag entsprechend ändern.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beitrag im Tarif Zahn75 richtet sich nach Ihrem Alter und steigt in die nächste Altersstufe, wenn Sie 16 bzw. 21 Jahre alt geworden sind. Zusätzlich kann der Versicherer den Beitrag während der Vertragslaufzeit überprüfen und anpassen, wenn sich die Rechnungsgrundlagen ausreichend verändert haben. Über eine solche Anpassung werden Sie schriftlich informiert; sie gilt erst ab dem zweiten Monat nach dieser Mitteilung.
Häufige Fragen
Wann ändert sich mein Beitrag altersbedingt?
Ab Beginn des Monats, der auf den 16. oder 21. Geburtstag der versicherten Person folgt, gilt der Beitrag der nächsten Altersstufe.
Unter welchen Voraussetzungen darf der Beitrag angepasst werden?
Eine Anpassung ist während der Vertragslaufzeit möglich, wenn die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt sind und die Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergibt.
Was sind Beobachtungseinheiten?
Für die Auswertung werden die versicherten Personen nach Alter unterteilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahre sowie Erwachsene ab 21 Jahre. Jede Beobachtungseinheit wird getrennt überprüft und angepasst.
Ab wann wird eine Beitragsanpassung wirksam?
Sie werden in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) über die maßgeblichen Gründe informiert. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach dieser Information wirksam.
Kann sich auch ein Risikozuschlag ändern?
Ja. Bei einer Änderung der Beiträge kann ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024