Im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz können Sie Beschwerden bei der Allianz oder Ihrem Vermittler, beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei der Versicherungsaufsicht BaFin einreichen – und behalten stets den Rechtsweg offen. Zusätzlich werden die Höchstbeträge für Prophylaxe-Leistungen im Rahmen von „MeinVorsorgeprogramm" erläutert.
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler:
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
Beschwerde beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung:
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
An den Ombudsmann können sich Versicherungsnehmer und versicherte Personen mit Beschwerden über ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Beschwerden über den Versicherungsvermittler im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen wenden.
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag.
Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Wege (etwa über eine Website oder via E-Mail) geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform (Website: www.ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht:
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg:
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Höchstbeträge für „MeinVorsorgeprogramm":
Die folgenden Höchstbeträge sind nur für „MeinVorsorgeprogramm" relevant (siehe Ziffer 2.3). Das heißt:
- Wir erstatten die Kosten bis zu diesen Höchstbeträgen, ohne dies bei den maximalen Gesamtbeträgen nach Ziffer 2.2 anzurechnen.
- Sie behalten Ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung nach Ziffer 6.4.
Wenn Sie nicht an „MeinVorsorgeprogramm" teilnehmen, erstatten wir Ihnen die Kosten im Rahmen der Gesamtbeträge nach Ziffer 2.2 über die genannten Höchstbeträge hinaus. Eine Beitragsrückerstattung ist dann ausgeschlossen.
Prophylaxe-Leistungen (Anzahl und Höchstbetrag je Leistung):
- Professionelle Zahnreinigung (PZR): einmal im Kalenderjahr, 130,00 Euro.
- Kontroll-Untersuchung: bis zu zweimal im Kalenderjahr, 60,00 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Leistung oder Entscheidung nicht einverstanden sind, stehen Ihnen mehrere Wege offen: Sie können sich direkt an die Allianz oder Ihren Vermittler wenden, den unabhängigen Ombudsmann einschalten, sich an die Aufsichtsbehörde BaFin richten oder den Gerichtsweg wählen. Diese Möglichkeiten schließen sich nicht gegenseitig aus. Zusätzlich zeigt der Beitrag, welche Höchstbeträge für bestimmte Prophylaxe-Leistungen im Rahmen von „MeinVorsorgeprogramm" gelten.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich mit einer Beschwerde zuerst wenden?
Sie können sich direkt an die Allianz wenden. Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Alternativ können Sie Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler richten.
Was macht der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung?
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. An ihn können sich Versicherungsnehmer und versicherte Personen mit Beschwerden über ihren Versicherer oder über den Versicherungsvermittler wenden. Anschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de.
Kann ich mich auch an eine Aufsichtsbehörde wenden?
Ja. Die Allianz unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an die BaFin wenden.
Wie hoch sind die Höchstbeträge für Prophylaxe-Leistungen?
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) wird einmal im Kalenderjahr bis 130,00 Euro erstattet, die Kontroll-Untersuchung bis zu zweimal im Kalenderjahr bis 60,00 Euro. Diese Höchstbeträge sind nur für „MeinVorsorgeprogramm" relevant.
Kann ich trotz Beschwerde noch vor Gericht gehen?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.