Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz sind Präventionsleistungen wie Gesundheitskurse, Kur-Behandlungen, Malaria-Prophylaxe, Schutz- und Reise-Impfungen sowie Vorsorge-Untersuchungen abgesichert. Über „MeinVorsorgeprogramm“ lassen sich gekennzeichnete Leistungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung und ohne Verlust der Beitragsrückerstattung erstatten.
„MeinVorsorgeprogramm“: Sie haben die Möglichkeit, an „MeinVorsorgeprogramm“ teilzunehmen.
Das bedeutet, dass wir die Kosten für nachfolgend besonders gekennzeichnete Präventions-Leistungen erstatten, ohne die Selbstbeteiligung abzuziehen. Außerdem schließt die Erstattung nach diesem Programm nicht den Anspruch auf Beitragsrückerstattung nach Ziffer 5.4 aus.
So nehmen Sie an „MeinVorsorgeprogramm“ teil:
- Reichen Sie den Kostenbeleg für die besonders gekennzeichnete Präventions-Leistung über unsere Rechnungseinreichungs-App ein und kennzeichnen Ihren Wunsch.
- Oder: Sie lassen sich die Leistung vom jeweiligen Anbieter auf unserem Coupon bestätigen. Legen Sie uns dann nur diesen vor.
Gesundheitskurse – 100 Prozent der Kosten bis 400 Euro im Kalenderjahr:
Wir erstatten die Kosten für Gesundheitskurse. Das sind etwa Kurse zur Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungs-Programme.
- „MeinVorsorgeprogramm“: Sie können die Kosten für die Kurse über „MeinVorsorgeprogramm“ geltend machen.
- Die Kurse müssen nach § 20 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch zertifiziert sein.
Kur-Behandlung – 100 Prozent der Kosten bis 3.000 Euro:
Wir erstatten die Kosten für:
- ärztliche Leistungen.
- Unterkunft und Verpflegung in der Kur-Klinik.
- den Kur-Plan.
- Arzneimittel.
- Kurmittel.
- Heilmittel.
- die Kurtaxe.
Die Kur-Behandlung muss ärztlich verordnet sein.
Einmal innerhalb von 36 Monaten: Wir leisten für Kuren einmal innerhalb von 36 Monaten.
Malaria-Prophylaxe, Schutz- und Reise-Impfungen – 100 Prozent der Kosten:
Wir erstatten Kosten für Malaria-Prophylaxe sowie folgende Impfungen (einschließlich des Impfstoffs):
- Schutz-Impfungen nach Empfehlungs-Liste der STIKO am Robert-Koch-Institut. Bei den dort genannten Indikations-Impfungen leisten wir auch, wenn die Indikationen nicht vorliegen.
- Reise-Impfungen.
Ausgenommen sind Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, für die der Arbeitgeber oder ein anderer Kostenträger leisten muss.
Wir leisten für Schutz-Impfungen auch dann, wenn Sie diese bei einer zugelassenen Impfstelle (etwa Gesundheitsamt, Betriebsarzt oder Apotheke) durchführen lassen.
- „MeinVorsorgeprogramm“: Sie können die Kosten für Standard- und Indikations-Impfungen nach Empfehlungs-Liste der STIKO über „MeinVorsorgeprogramm“ geltend machen.
Vorsorge-Untersuchungen – 100 Prozent der Kosten:
Wir erstatten Kosten für ärztliche Vorsorge-Untersuchungen, auch über die gesetzlichen Programme hinaus.
- „MeinVorsorgeprogramm“: Sie können die Kosten für die in Ziffer 9 genannten Vorsorge-Untersuchungen über „MeinVorsorgeprogramm“ geltend machen. Wir erstatten diese dann bis zu den in Ziffer 9 genannten Höchstbeträgen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif unterstützt Sie dabei, gesund zu bleiben: Er beteiligt sich an Gesundheitskursen, Kuren, Impfungen und Vorsorge-Untersuchungen. Über das freiwillige „MeinVorsorgeprogramm“ können bestimmte, dafür gekennzeichnete Leistungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung eingereicht werden, ohne dass dadurch der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung verloren geht. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Was bringt mir die Teilnahme an „MeinVorsorgeprogramm“?
Für die besonders gekennzeichneten Präventions-Leistungen werden die Kosten erstattet, ohne die Selbstbeteiligung abzuziehen. Zudem schließt die Erstattung nach diesem Programm den Anspruch auf Beitragsrückerstattung nach Ziffer 5.4 nicht aus.
Wie oft wird eine Kur-Behandlung erstattet?
Wir leisten für Kuren einmal innerhalb von 36 Monaten. Die Kur-Behandlung muss ärztlich verordnet sein, erstattet werden 100 Prozent der Kosten bis 3.000 Euro.
Werden auch Reise-Impfungen und Malaria-Prophylaxe übernommen?
Ja. Erstattet werden 100 Prozent der Kosten für Malaria-Prophylaxe, Schutz-Impfungen nach Empfehlungs-Liste der STIKO sowie Reise-Impfungen, jeweils einschließlich des Impfstoffs. Ausgenommen sind Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, für die der Arbeitgeber oder ein anderer Kostenträger leisten muss.
Welche Voraussetzungen gelten für Gesundheitskurse?
Erstattet werden 100 Prozent der Kosten bis 400 Euro im Kalenderjahr, etwa für Kurse zur Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungs-Programme. Die Kurse müssen nach § 20 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch zertifiziert sein.
Wie reiche ich eine Präventions-Leistung im Programm ein?
Sie reichen den Kostenbeleg für die besonders gekennzeichnete Präventions-Leistung über die Rechnungseinreichungs-App ein und kennzeichnen Ihren Wunsch. Alternativ lassen Sie sich die Leistung vom jeweiligen Anbieter auf unserem Coupon bestätigen und legen nur diesen vor.