Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der Selbstbeteiligung folgende Regelungen:
Selbstbeteiligung Umfang Besondere Voraussetzungen
Höhe der Selbstbeteiligung - 30 Prozent, höchstens 1.500 Euro je Kalenderjahr.
Die Selbstbeteiligung gilt je versicherte Person.
Von jeder Zahlung nach Ziffern 2.2 bis 2.11 ziehen wir 30 Prozent ab. Je Kalenderjahr ziehen wir höchstens 1.500 Euro ab (betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung). Die Selbstbeteiligung gilt nicht, wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung von 1.500 Euro gilt auch, wenn
(1) der Vertrag unter dem Kalenderjahr endet.
(2) Sie über einen Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz in den Tarif kommen und vorher eine höhere Selbstbeteiligung hatten.
Wenn Sie aus einem anderen Tarif mit höherer oder gleich hoher Selbstbeteiligung in diesen Tarif wechseln, rechnen wir die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung auf die 1.500 Euro an, die Sie im selben Kalenderjahr im anderen Tarif bereits hatten.
Reduzierte Selbstbeteiligung Die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung von 1.500 Euro reduziert sich im ersten Kalenderjahr um 1/12 für jeden Monat, in dem keine Versicherung nach diesem Tarif besteht.
Die reduzierte Selbstbeteiligung gilt, wenn:
(1) Sie den Tarif bei uns neu abgeschlossen haben.
(2) Sie über einen Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz in den Tarif gekommen sind und vorher keine oder eine geringere Selbstbeteiligung hatten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Selbstbeteiligung / Private Krankenversicherung Best70
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