Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz beträgt die Selbstbeteiligung 30 Prozent, höchstens jedoch 1.500 Euro je Kalenderjahr und je versicherte Person. Erfahren Sie, wann die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung gilt, wie sie bei einem Tarifwechsel angerechnet wird und in welchen Fällen sie sich im ersten Kalenderjahr reduziert.
Höhe der Selbstbeteiligung:
- 30 Prozent, höchstens 1.500 Euro je Kalenderjahr.
- Die Selbstbeteiligung gilt je versicherte Person.
Von jeder Zahlung nach Ziffern 2.2 bis 2.11 ziehen wir 30 Prozent ab. Je Kalenderjahr ziehen wir höchstens 1.500 Euro ab (betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung). Die Selbstbeteiligung gilt nicht, wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung von 1.500 Euro gilt auch, wenn:
- (1) der Vertrag unter dem Kalenderjahr endet.
- (2) Sie über einen Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz in den Tarif kommen und vorher eine höhere Selbstbeteiligung hatten.
Wenn Sie aus einem anderen Tarif mit höherer oder gleich hoher Selbstbeteiligung in diesen Tarif wechseln, rechnen wir die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung auf die 1.500 Euro an, die Sie im selben Kalenderjahr im anderen Tarif bereits hatten.
Reduzierte Selbstbeteiligung:
Die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung von 1.500 Euro reduziert sich im ersten Kalenderjahr um 1/12 für jeden Monat, in dem keine Versicherung nach diesem Tarif besteht.
Die reduzierte Selbstbeteiligung gilt, wenn:
- (1) Sie den Tarif bei uns neu abgeschlossen haben.
- (2) Sie über einen Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz in den Tarif gekommen sind und vorher keine oder eine geringere Selbstbeteiligung hatten.
Was bedeutet das konkret?
Bei Leistungen behalten Sie einen Teil der Kosten selbst: 30 Prozent werden von der Zahlung abgezogen, aber nur bis zu einer festgelegten Obergrenze pro Jahr und pro versicherter Person. Wechseln Sie aus einem anderen Tarif oder steigen Sie unterjährig ein, gibt es Sonderregeln, die verhindern, dass die Grenze doppelt zählt oder unpassend hoch ausfällt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Tarif Best70?
Die Selbstbeteiligung beträgt 30 Prozent, höchstens jedoch 1.500 Euro je Kalenderjahr. Sie gilt je versicherte Person.
Gilt die Selbstbeteiligung für alle Leistungen?
Von jeder Zahlung nach Ziffern 2.2 bis 2.11 werden 30 Prozent abgezogen. Die Selbstbeteiligung gilt nicht, wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Was passiert bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG?
Wechseln Sie aus einem Tarif mit höherer oder gleich hoher Selbstbeteiligung, wird die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung auf die 1.500 Euro angerechnet, die Sie im selben Kalenderjahr im anderen Tarif bereits hatten.
Wann reduziert sich die Selbstbeteiligung?
Die 1.500 Euro reduzieren sich im ersten Kalenderjahr um 1/12 für jeden Monat, in dem keine Versicherung nach diesem Tarif besteht. Dies gilt bei Neuabschluss oder bei einem Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz, wenn Sie vorher keine oder eine geringere Selbstbeteiligung hatten.
Gilt die volle Selbstbeteiligung auch, wenn der Vertrag unterjährig endet?
Ja, die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung von 1.500 Euro gilt auch, wenn der Vertrag unter dem Kalenderjahr endet.