Im Tarif Best70 der Allianz Privaten Krankenversicherung erfahren Sie, wann ein Versicherungsfall vorliegt, welche medizinisch notwendigen Heilbehandlungen erstattet werden und in welchen zusätzlichen Fällen – etwa bei Schwangerschaft, Vorsorge oder Empfängnisverhütung – geleistet wird. Ebenso wird erklärt, wann ein Versicherungsfall beginnt, endet und wann ein neuer beginnt.
Damit wir leisten, müssen Sie sich in einer Heilbehandlung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge befinden.
Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein.
Medizinisch notwendig bedeutet:
- Die Behandlung eignet sich für den Behandlungserfolg.
- Und sie ist erforderlich.
Beides muss man zum Zeitpunkt der Behandlung bejahen können – nach objektiven medizinischen Kriterien und wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Wir leisten auch in diesen Fällen:
- (1) Sie werden wegen einer Schwangerschaft untersucht oder medizinisch notwendig behandelt und von Ihrem Kind entbunden.
- (2) Sie lassen sich vorsorglich untersuchen oder behandeln (Präventions-Leistung).
- (3) Sie sind jünger als 22 Jahre und lassen sich in einer Arztpraxis wegen Empfängnisverhütung behandeln.
- (4) Es wird ein rechtmäßiger Schwangerschafts-Abbruch aus medizinisch notwendigen Gründen oder wegen eines Verbrechens durchgeführt.
- (5) Tod.
Beginn und Ende des Versicherungsfalls:
Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch, wenn noch keine oder keine richtige Diagnose existiert.
Der Versicherungsfall endet, wenn Sie aus medizinischen Gründen keine Behandlung mehr benötigen.
Neuer Versicherungsfall:
Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie während der Behandlung auch wegen einer anderen Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden müssen. Das setzt voraus, dass die Krankheit oder Unfallfolge mit der bereits behandelten nicht zusammenhängt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Erstattet werden Behandlungen, die aus medizinischer Sicht sinnvoll und erforderlich sind, wenn Sie krank sind oder eine Unfallfolge behandeln lassen. Darüber hinaus gibt es klar benannte weitere Situationen – etwa rund um Schwangerschaft, Vorsorge oder Empfängnisverhütung – in denen ebenfalls geleistet wird. Der Zeitraum, für den geleistet wird, richtet sich danach, ab wann Sie sich behandeln lassen und wann keine Behandlung mehr nötig ist.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Sie sich in einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge befinden.
Was bedeutet „medizinisch notwendig"?
Medizinisch notwendig bedeutet, dass sich die Behandlung für den Behandlungserfolg eignet und erforderlich ist. Beides muss zum Zeitpunkt der Behandlung nach objektiven medizinischen Kriterien und wissenschaftlichen Erkenntnissen bejaht werden können.
Wird auch bei Schwangerschaft oder Vorsorge geleistet?
Ja. Geleistet wird unter anderem bei Untersuchung, medizinisch notwendiger Behandlung und Entbindung wegen einer Schwangerschaft, bei vorsorglicher Untersuchung oder Behandlung (Präventions-Leistung), bei Empfängnisverhütung für unter 22-Jährige in einer Arztpraxis, bei einem rechtmäßigen Schwangerschafts-Abbruch aus medizinisch notwendigen Gründen oder wegen eines Verbrechens sowie im Fall des Todes.
Wann beginnt und endet der Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals behandeln oder untersuchen lassen – auch wenn noch keine oder keine richtige Diagnose existiert. Er endet, wenn Sie aus medizinischen Gründen keine Behandlung mehr benötigen.
Wann beginnt ein neuer Versicherungsfall?
Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie während der Behandlung auch wegen einer anderen Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden müssen. Voraussetzung ist, dass diese mit der bereits behandelten nicht zusammenhängt.