In der privaten Krankenversicherung Best70 der Allianz werden schulmedizinisch anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erstattet – dazu zählen auch Schröpfen, Akupunktur, Chirotherapie, Eigenblut-Behandlung und therapeutische Lokal-Anästhesie. Dank Innovationsgarantie passt sich der Schutz automatisch an künftige Methoden an, auch Alternativ-Medizin und verordnete Leistungen von Gesundheitsfachberufen sind abgedeckt.
Wir zahlen für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Dazu gehören auch:
- (1) Schröpfen.
- (2) Akupunktur zur Schmerz-Therapie.
- (3) Chirotherapie.
- (4) Eigenblut-Behandlung als naturheilkundliche Reiztherapie.
- (5) therapeutische Lokal-Anästhesie.
Das gilt auch für solche Methoden und Arzneimittel, die es heute noch nicht gibt und die erst in Zukunft anerkannt werden. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an solche Innovationen an. Sie müssen dafür nichts tun (Innovationsgarantie).
Wir zahlen zudem für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Wir können dann auf den Betrag kürzen, der für eine schulmedizinische Methode oder ein solches Arzneimittel angefallen wäre.
Wir zahlen auch für Alternativ-Medizin durch Hebammen, Entbindungspfleger oder Angehörige staatlich anerkannter Gesundheitsfachberufe, wenn sie verordnet ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich werden Behandlungen und Arzneimittel übernommen, die in der Schulmedizin allgemein anerkannt sind. Ausdrücklich mitversichert sind einige naturheilkundliche Verfahren. Kommen neue, künftig anerkannte Methoden hinzu, greift der Schutz automatisch. Auch Methoden ohne schulmedizinische Alternative sowie verordnete Alternativ-Medizin durch bestimmte Gesundheitsfachberufe sind eingeschlossen – bei bewährten Alternativen kann die Erstattung jedoch auf den schulmedizinischen Betrag begrenzt werden.
Häufige Fragen
Welche naturheilkundlichen Methoden sind ausdrücklich mitversichert?
Zu den anerkannten Methoden gehören auch Schröpfen, Akupunktur zur Schmerz-Therapie, Chirotherapie, Eigenblut-Behandlung als naturheilkundliche Reiztherapie sowie therapeutische Lokal-Anästhesie.
Was bedeutet die Innovationsgarantie?
Der Versicherungsschutz gilt auch für Methoden und Arzneimittel, die es heute noch nicht gibt und die erst in Zukunft anerkannt werden. Der Schutz passt sich automatisch an solche Innovationen an – Sie müssen dafür nichts tun.
Werden auch Methoden ohne schulmedizinische Alternative bezahlt?
Ja. Es wird auch für Methoden und Arzneimittel gezahlt, die sich als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall kann auf den Betrag gekürzt werden, der für eine schulmedizinische Methode oder ein solches Arzneimittel angefallen wäre.
Ist Alternativ-Medizin durch Hebammen oder Gesundheitsfachberufe abgedeckt?
Ja. Es wird auch für Alternativ-Medizin durch Hebammen, Entbindungspfleger oder Angehörige staatlich anerkannter Gesundheitsfachberufe gezahlt, wenn sie verordnet ist.