In der privaten Krankenversicherung Best70 der Allianz zahlen Sie einen geschlechtsunabhängig berechneten Monatsbeitrag, dessen Höhe im Versicherungsschein steht. Erfahren Sie, welche Zahlungstermine gelten, wie das SEPA-Lastschriftverfahren funktioniert und wann ein anteiliger Tagesbeitrag von 1/30 des Monatsbeitrags berechnet wird.
Monatsbeitrag:
Sie müssen einen Monatsbeitrag zahlen. Dieser steht in Ihrem aktuellen Versicherungsschein.
Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und den Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt sind.
Zahlungstermine:
- Sie müssen den ersten Beitrag zum Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versicherungsschein.
- Die folgenden Beiträge müssen Sie immer zum Monatsersten zahlen.
Zahlung per Lastschrift:
Ist mit Ihnen vereinbart, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), müssen Sie uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir können verlangen, dass Sie es in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilen.
Ausnahme Tagesbeitrag:
Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der die versicherte Person bei uns versichert ist. Wenn die Versicherung nicht am Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft, verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats, an denen die versicherte Person bei uns versichert ist. Als Tagesbeitrag gilt 1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.
Wenn wir wegen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten, müssen Sie den Beitrag jedoch bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen für Ihren Tarif einen monatlichen Beitrag, den Sie in Ihrem Versicherungsschein finden. Der erste Beitrag ist zum Versicherungsbeginn fällig, alle weiteren jeweils zum Ersten des Monats. Bezahlen Sie per Lastschrift, benötigen wir dafür Ihr SEPA-Mandat. Beginnt oder endet Ihr Vertrag mitten im Monat, wird der Beitrag anteilig tageweise berechnet.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe meines Monatsbeitrags?
Die Höhe Ihres Monatsbeitrags steht in Ihrem aktuellen Versicherungsschein. Berechnet wird er geschlechtsunabhängig nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und den Grundsätzen der technischen Berechnungsgrundlagen.
Wann muss ich meine Beiträge zahlen?
Den ersten Beitrag zahlen Sie zum Versicherungsbeginn; das Datum steht im Versicherungsschein. Alle folgenden Beiträge sind jeweils zum Monatsersten fällig.
Was benötige ich für die Zahlung per Lastschrift?
Wenn der Beitrag von einem Konto eingezogen wird, müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir können verlangen, dass Sie es in Textform erteilen, etwa per Brief, Fax oder E-Mail.
Wie wird der Beitrag berechnet, wenn der Vertrag mitten im Monat beginnt oder endet?
Dann wird der Beitrag nur für die Tage dieses Monats verlangt, an denen die versicherte Person versichert ist. Als Tagesbeitrag gilt 1/30 des Monatsbeitrags, aufgerundet auf volle Cent.
Bis wann muss ich bei Rücktritt oder Anfechtung zahlen?
Bei einem Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz oder einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung müssen Sie den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.