In der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten im Tarif Best70 klare Regeln zur Beitragsanpassung: Der Beitrag steigt bei Erreichen einer neuen Altersstufe, und die Rechnungsgrundlagen können bei einer Abweichung von mehr als 5 Prozent während der Vertragslaufzeit angepasst werden. Erfahren Sie, wie und wann solche Änderungen wirksam werden.
Altersabhängiger Beitrag
Ab Beginn des Monats, der auf den 16. oder 21. Geburtstag der versicherten Person folgt, müssen Sie den Beitrag zahlen, der im Tarif für die nächste Altersstufe vorgesehen ist.
Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch einen vereinbarten Risikozuschlag entsprechend ändern.
Änderung von Rechnungsgrundlagen
Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertragslaufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergeben.
Für diese Auswertung werden die versicherten Personen nach ihrem Alter in sogenannte Beobachtungseinheiten unterteilt:
- Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 20 Jahre)
- Erwachsene (ab 21 Jahre)
Wir überprüfen und passen jede Beobachtungseinheit getrennt an.
Wir informieren Sie über die Anpassung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen Ihnen die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach unserer Information wirksam.
Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch einen vereinbarten Risikozuschlag und die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung entsprechend ändern.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag im Tarif Best70 kann sich aus zwei Gründen ändern: Zum einen wächst er beim Erreichen einer neuen Altersstufe (nach dem 16. und 21. Geburtstag). Zum anderen kann der Versicherer die Beiträge während der Laufzeit anpassen, wenn sich die Berechnungsgrundlagen ausreichend stark verändert haben. Über solche Änderungen werden Sie stets schriftlich informiert.
Häufige Fragen
Wann steigt der Beitrag wegen des Alters?
Ab Beginn des Monats, der auf den 16. oder 21. Geburtstag der versicherten Person folgt, gilt der Beitrag für die nächste Altersstufe.
Ab welcher Abweichung darf der Beitrag angepasst werden?
Eine Anpassung ist möglich, wenn die nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erforderliche Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergibt.
Wie werden die versicherten Personen für die Auswertung eingeteilt?
Sie werden nach Alter in Beobachtungseinheiten unterteilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahre sowie Erwachsene ab 21 Jahre. Jede Einheit wird getrennt überprüft und angepasst.
Wann wird eine Beitragsanpassung wirksam?
Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach der Information wirksam. Die Information erfolgt in Textform, etwa per Brief, Fax oder E-Mail, unter Nennung der maßgeblichen Gründe.
Kann sich auch der Risikozuschlag ändern?
Ja. Bei einer Änderung der Beiträge kann ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, ebenso die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024