Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich Beitragsänderungen folgende Regelungen:
- Altersabhängiger Beitrag
Ab Beginn des Monats, der auf den 16. oder 21. Geburtstag der versicherten Person folgt, müssen Sie den Beitrag zahlen, der im Tarif für die nächste Altersstufe vorgesehen ist.
Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch einen vereinbarten Risikozuschlag entsprechend ändern.
- Änderung von Rechnungsgrundlagen
Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertragslaufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergeben.
Für diese Auswertung werden die versicherten Personen nach ihrem Alter in sogenannte Beobachtungseinheiten unterteilt: in Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 20 Jahre) und Erwachsene (ab 21 Jahre). Wir überprüfen und passen jede Beobachtungseinheit getrennt an.
Wir informieren Sie über die Anpassung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen Ihnen die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach unserer Information wirksam.
Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch einen vereinbarten Risikozuschlag und die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung entsprechend ändern.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Beitragsanpassung / Private Krankenversicherung Best70
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