Wer im Tarif Krankentagegeld-Selbstständige der Allianz Krankenzusatzversicherung in Elternzeit geht, profitiert von besonderen Regelungen: Sie legen fest, wie hoch das Krankentagegeld während der Elternzeit sein darf, was als Netto-Einkommen gilt, wie der Vertrag angepasst wird und wann eine Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung möglich ist.
Wie kann der Vertrag geändert werden, wenn sich die versicherte Person in der Elternzeit befindet?
Wenn sich die versicherte Person
- in Elternzeit befindet und
- weiterhin die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllt sind (siehe Ziffer 2.1.2 Absatz 1),
gelten ausschließlich folgende Regelungen zur maximalen Höhe des Krankentagegelds und zum Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne:
(1) Maximale Höhe des Krankentagegelds
Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern nicht höher sein als das auf den Kalendertag umgerechnete Netto-Einkommen während der Elternzeit im vertraglichen Sinne.
(2) Netto-Einkommen während der Elternzeit
Während der Elternzeit gilt als Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne:
- Der durchschnittliche Monatsverdienst der versicherten Person aus beruflicher Tätigkeit ab Beginn der Elternzeit.
(3) Unser Recht zur Anpassung des Vertrags
Wir setzen das versicherte Krankentagegeld auf den sich aus den Absätzen 1 und 2 ergebenden Betrag herab und reduzieren den Beitrag, soweit dies durch die Herabsetzung notwendig ist. Die Vertragsanpassung erfolgt zum Beginn der Elternzeit.
(4) Ihr Recht auf Fortsetzung als Anwartschaftsversicherung
Sie können von uns in folgenden Fällen verlangen, dass wir Ihren Antrag auf Umwandlung dieses Tarifs für die versicherte Person in eine Anwartschaftsversicherung annehmen:
- Fortsetzung der Erwerbstätigkeit: Wenn die versicherte Person während der Elternzeit weiterhin teilweise beruflich tätig ist und wir den Vertrag nach Absatz 3 angepasst haben, können Sie die Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung soweit verlangen, soweit das versicherte Krankentagegeld vor Beginn der Elternzeit höher war als nach der Vertragsanpassung. Sie müssen Ihren Antrag auf Umwandlung innerhalb von 2 Monaten stellen, nachdem die Vertragsanpassung wirksam geworden ist.
- Unterbrechung der Erwerbstätigkeit: Wenn die versicherte Person ihre Erwerbstätigkeit während der Elternzeit vollständig unterbricht, haben Sie nach Ziffer 1.10 Absatz 2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein ein Recht auf Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung. Hierzu müssen Sie Ihren Antrag auf Umwandlung innerhalb von 2 Monaten stellen, nachdem die versicherte Person ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen hat.
Was bedeutet das konkret?
Während der Elternzeit orientiert sich das Krankentagegeld am dann tatsächlich erzielten Einkommen. Deshalb kann der Versicherer die Leistungshöhe und den Beitrag entsprechend anpassen. Bleibt die versicherte Person teilweise berufstätig oder pausiert sie ganz, besteht jeweils die Möglichkeit, den Tarif als Anwartschaftsversicherung fortzuführen – wobei jeweils eine Frist von 2 Monaten für den Antrag zu beachten ist.
Häufige Fragen
Wie hoch darf das Krankentagegeld während der Elternzeit sein?
Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern nicht höher sein als das auf den Kalendertag umgerechnete Netto-Einkommen während der Elternzeit im vertraglichen Sinne.
Was gilt in der Elternzeit als Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne?
Als Netto-Einkommen gilt der durchschnittliche Monatsverdienst der versicherten Person aus beruflicher Tätigkeit ab Beginn der Elternzeit.
Wann passt die Allianz den Vertrag an?
Der Versicherer setzt das versicherte Krankentagegeld auf den sich aus den Absätzen 1 und 2 ergebenden Betrag herab und reduziert den Beitrag, soweit dies durch die Herabsetzung notwendig ist. Die Vertragsanpassung erfolgt zum Beginn der Elternzeit.
Kann ich den Tarif in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln?
Ja. Bleibt die versicherte Person teilweise berufstätig, können Sie die Umwandlung soweit verlangen, wie das versicherte Krankentagegeld vor der Elternzeit höher war als nach der Anpassung. Unterbricht sie die Erwerbstätigkeit vollständig, besteht nach Ziffer 1.10 Absatz 2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein ein Recht auf Umwandlung.
Welche Frist gilt für den Antrag auf Umwandlung?
Bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit müssen Sie den Antrag innerhalb von 2 Monaten stellen, nachdem die Vertragsanpassung wirksam geworden ist. Bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit müssen Sie den Antrag innerhalb von 2 Monaten stellen, nachdem die versicherte Person ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen hat.