Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz beginnt der Versicherungsfall mit der ersten medizinisch notwendigen Behandlung oder Untersuchung wegen Krankheit oder Unfallfolge. Erfahren Sie, welche Fälle wie Schwangerschaft, Vorsorge oder Empfängnisverhütung ebenfalls abgedeckt sind und wann ein neuer Versicherungsfall entsteht.
Damit wir leisten: Sie müssen sich in einer Heilbehandlung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge befinden.
Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein. Medizinisch notwendig bedeutet:
- Die Behandlung eignet sich für den Behandlungserfolg.
- Und sie ist erforderlich.
Beides muss man zum Zeitpunkt der Behandlung bejahen können – nach objektiven medizinischen Kriterien und wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Wir leisten auch in diesen Fällen:
- (1) Sie werden wegen einer Schwangerschaft untersucht oder medizinisch notwendig behandelt und von Ihrem Kind entbunden.
- (2) Sie lassen sich vorsorglich untersuchen oder behandeln (Präventions-Leistung).
- (3) Sie sind jünger als 22 Jahre und lassen sich in einer Arztpraxis wegen Empfängnisverhütung behandeln.
- (4) Es wird ein rechtmäßiger Schwangerschafts-Abbruch aus medizinisch notwendigen Gründen oder wegen eines Verbrechens durchgeführt.
- (5) Tod.
Beginn und Ende des Versicherungsfalls:
Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch, wenn noch keine oder keine richtige Diagnose existiert.
Der Versicherungsfall endet, wenn Sie aus medizinischen Gründen keine Behandlung mehr benötigen.
Neuer Versicherungsfall:
Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie während der Behandlung auch wegen einer anderen Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden müssen. Das setzt voraus, dass die Krankheit oder Unfallfolge mit der bereits behandelten nicht zusammenhängt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn Sie wegen einer Krankheit oder Unfallfolge in Behandlung sind und diese Behandlung medizinisch sinnvoll und nötig ist. Darüber hinaus sind bestimmte Situationen wie Schwangerschaft und Entbindung, Vorsorge, Empfängnisverhütung unter 22 Jahren, ein rechtmäßiger Schwangerschaftsabbruch und der Todesfall ausdrücklich mit abgedeckt. Der Versicherungsfall startet mit der ersten Untersuchung oder Behandlung und endet, sobald aus medizinischer Sicht keine Behandlung mehr erforderlich ist. Tritt während einer Behandlung eine davon unabhängige weitere Erkrankung auf, gilt dies als neuer Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch, wenn noch keine oder keine richtige Diagnose existiert.
Was bedeutet „medizinisch notwendig“?
Medizinisch notwendig bedeutet: Die Behandlung eignet sich für den Behandlungserfolg und sie ist erforderlich. Beides muss man zum Zeitpunkt der Behandlung nach objektiven medizinischen Kriterien und wissenschaftlichen Erkenntnissen bejahen können.
Welche Fälle sind zusätzlich abgedeckt?
Geleistet wird auch bei Untersuchung oder medizinisch notwendiger Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung, bei vorsorglichen Untersuchungen oder Behandlungen (Präventions-Leistung), bei Empfängnisverhütung in einer Arztpraxis für Personen unter 22 Jahren, bei einem rechtmäßigen Schwangerschafts-Abbruch aus medizinisch notwendigen Gründen oder wegen eines Verbrechens sowie im Todesfall.
Wann endet der Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall endet, wenn Sie aus medizinischen Gründen keine Behandlung mehr benötigen.
Wann beginnt ein neuer Versicherungsfall?
Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie während der Behandlung auch wegen einer anderen Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden müssen. Voraussetzung ist, dass diese mit der bereits behandelten nicht zusammenhängt.