Im Zahntarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten klar geregelte Leistungsausschlüsse und Leistungsreduzierungen: Für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen wird nicht gezahlt, und bei einer Übermaß-Behandlung können die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich Leistungsausschlüssen und Leistungsreduzierungen folgende Bestimmungen:
Wehrdienst-Beschädigung:
- Wir zahlen nicht für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen.
Übermaß-Behandlung:
- Wir können unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Dafür muss eine Übermaß-Behandlung vorliegen.
- Eine Übermaß-Behandlung ist eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, die das medizinisch notwendige Maß übersteigt (bitte vergleichen Sie dazu Ziffer 2.12).
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif zahlt in bestimmten Fällen nicht oder nur eingeschränkt. Bei anerkannten Wehrdienst-Beschädigungen erfolgt keine Leistung. Übersteigt eine Behandlung das medizinisch notwendige Maß, kann die Leistung auf einen angemessenen Betrag reduziert werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Werden Wehrdienst-Beschädigungen im Tarif Zahn90 erstattet?
Nein. Für anerkannte Wehrdienst-Beschädigungen wird nicht gezahlt.
Was ist eine Übermaß-Behandlung?
Eine Übermaß-Behandlung ist eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, die das medizinisch notwendige Maß übersteigt (siehe Ziffer 2.12).
Was passiert bei einer Übermaß-Behandlung?
Liegt eine Übermaß-Behandlung vor, können die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
Wo finde ich weitere Erläuterungen zur Übermaß-Behandlung?
Weitere Erläuterungen ergeben sich aus Ziffer 2.12.