Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten in den ersten drei Kalenderjahren nach Versicherungsbeginn gestaffelte Höchstbeträge für die Erstattung. Erfahren Sie, welche Gesamtbeträge pro Zeitraum gelten und in welchen Fällen diese Grenzen nicht greifen.
Maximale Gesamtbeträge ab Versicherungsbeginn:
Alle Leistungen nach diesem Tarif erstatten wir in den ersten 3 Kalenderjahren nach Versicherungsbeginn maximal bis zu diesen Gesamtbeträgen:
- 1.000 Euro während des ersten Kalenderjahrs.
- 2.500 Euro während der ersten 2 Kalenderjahre.
- 4.000 Euro während der ersten 3 Kalenderjahre.
Ausnahmen:
Die maximalen Gesamtbeträge gelten nicht bei einem Unfall. Sie gelten aber, wenn
- ein Zahn beim Essen geschädigt wird (etwa Biss auf einen Kirschkern).
- herausnehmbarer Zahnersatz beim Reinigen beschädigt wird.
Was bedeutet das konkret?
In den ersten drei Jahren nach Beginn der Versicherung ist die Erstattung im Tarif Zahn100 nach oben begrenzt. Die Grenze steigt Jahr für Jahr an. Wird ein Zahn durch einen Unfall geschädigt, greifen diese Höchstbeträge nicht. Bei Schäden, die etwa beim Essen oder beim Reinigen von herausnehmbarem Zahnersatz entstehen, bleiben die Grenzen dagegen bestehen.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Leistungsgrenzen in der Anfangszeit?
Erstattet werden maximal 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr, 2.500 Euro innerhalb der ersten 2 Kalenderjahre und 4.000 Euro innerhalb der ersten 3 Kalenderjahre.
Für welchen Zeitraum gelten diese Höchstbeträge?
Die Gesamtbeträge gelten für die ersten 3 Kalenderjahre nach Versicherungsbeginn.
Gelten die Höchstbeträge auch bei einem Unfall?
Nein. Bei einem Unfall gelten die maximalen Gesamtbeträge nicht.
Zählt ein Biss auf einen Kirschkern als Unfall?
Nein. Wird ein Zahn beim Essen geschädigt, etwa durch einen Biss auf einen Kirschkern, gelten die maximalen Gesamtbeträge weiterhin.
Was gilt bei einem Schaden am herausnehmbaren Zahnersatz?
Wird herausnehmbarer Zahnersatz beim Reinigen beschädigt, gelten die maximalen Gesamtbeträge ebenfalls.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024