Für die Zahnaufhellung erstattet die Allianz im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung 100 Prozent der Kosten – bis zu 150 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. So sind die Aufwendungen für ein Bleaching klar geregelt.
Bleaching
Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für das Bleaching folgende Regelungen:
Unsere Zahlung / Leistungsumfang / Besondere Voraussetzungen:
- 100 Prozent der Kosten, bis 150 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Wir erstatten die Kosten für die Zahnaufhellung (Bleaching).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich für eine Zahnaufhellung (Bleaching) entscheiden, übernimmt der Tarif die vollen Kosten – allerdings begrenzt auf einen Höchstbetrag. Innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren steht dafür ein Erstattungsrahmen bereit. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wird ein Bleaching im Tarif Zahn100 erstattet?
Ja. Die Kosten für die Zahnaufhellung (Bleaching) werden erstattet.
Wie viel Prozent der Kosten werden übernommen?
Es werden 100 Prozent der Kosten erstattet, begrenzt auf 150 Euro.
In welchem Zeitraum gilt die Höchstgrenze von 150 Euro?
Die Grenze von 150 Euro gilt innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Was ist mit Bleaching gemeint?
Mit Bleaching ist die Zahnaufhellung gemeint, deren Kosten der Tarif erstattet.