Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz werden Arznei- und Verbandmittel, schmerzlindernde Behandlungen wie Akupunktur, Dämmerschlaf, Hypnose, Lachgas-Sedierung und Vollnarkose sowie zahntechnische Leistungen zu 100 Prozent erstattet – unter bestimmten Voraussetzungen.
Arznei- und Verbandmittel:
- 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für:
- Arzneimittel, die nach dem Arzneimittel-Gesetz zugelassen sind.
- Verbandmittel.
Als Arzneimittel gelten nicht Nährmittel und -stoffe, Nahrungsergänzungsmittel und Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate.
Diese Mittel müssen von einem in Ziffer 2.1 genannten Leistungserbringer verordnet und zur Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten medizinisch notwendig sein. Arzneimittel müssen zudem in der Apotheke gekauft werden.
Schmerzlindernde Behandlung:
- 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für schmerzlindernde Behandlungen, insbesondere:
- Akupunktur.
- Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf).
- Hypnose.
- Lachgas-Sedierung.
- Vollnarkose.
Die Leistungen sind nach diesem Tarif versichert, wenn sie von einem in Ziffer 2.1 genannten Zahnarzt durchgeführt werden. Werden sie stattdessen von einem Arzt oder Heilpraktiker erbracht, besteht Versicherungsschutz nach den Versicherungsbedingungen für Tarif MeinGesundheitsschutz Plus oder MeinGesundheitsschutz Best.
Zahntechnische Leistungen:
- 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für die bundesweit üblichen Preise für zahntechnische Leistungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif übernimmt die vollen Kosten für verordnete Arznei- und Verbandmittel, für Maßnahmen zur Schmerzlinderung während der Behandlung sowie für zahntechnische Arbeiten. Voraussetzung ist, dass die Leistungen von den im Tarif genannten Leistungserbringern erbracht bzw. verordnet werden und medizinisch notwendig sind. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
In welcher Höhe werden Arznei- und Verbandmittel erstattet?
Die Kosten für nach dem Arzneimittel-Gesetz zugelassene Arzneimittel und für Verbandmittel werden zu 100 Prozent erstattet.
Welche Mittel gelten nicht als Arzneimittel?
Nicht als Arzneimittel gelten Nährmittel und -stoffe, Nahrungsergänzungsmittel und Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate.
Welche schmerzlindernden Behandlungen sind versichert?
Erstattet werden insbesondere Akupunktur, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose, Lachgas-Sedierung und Vollnarkose – jeweils zu 100 Prozent der Kosten, wenn sie von einem in Ziffer 2.1 genannten Zahnarzt durchgeführt werden.
Was gilt, wenn die Schmerzbehandlung von einem Arzt oder Heilpraktiker erbracht wird?
In diesem Fall besteht Versicherungsschutz nach den Versicherungsbedingungen für Tarif MeinGesundheitsschutz Plus oder MeinGesundheitsschutz Best.
Wie werden zahntechnische Leistungen erstattet?
Erstattet werden die Kosten für die bundesweit üblichen Preise für zahntechnische Leistungen zu 100 Prozent.